Entlastung der Verwaltung 2023
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar | |||||
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 10.12.2024 | ö | beschließend | 6.4 |
Vorgang
Die Jahresrechnung 2023 wurde festgestellt. Aufgrund dessen hat die Entlastung zu erfolgen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung für die Jahresrechnung 2023.
Aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO nimmt der Erste Bürgermeister an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.01.2025 13:24 Uhr