5. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Fernwärmesatzung (BGS-FWS); Kalkulation und Anpassung der Fernwärmegebühren ab 2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2024
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Die Fernwärmegebühren wurden aufgrund des einjährigen Kalkulationszeitraums für das Jahr 2025 kalkuliert. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde wie bereits im Vorjahr die Unterstützung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in Anspruch genommen.
Aus der Nachkalkulation für das Jahr 2023 ergibt sich eine Überdeckung von 157.300 €. Für das Jahr 2024 wird mittels Hochrechnung bis Jahresende eine Unterdeckung von 224.000 € prognostiziert. Nach Verrechnung der Vorjahre verbleibt nach derzeitiger Prognose Ende 2024 eine Überdeckung von 146.000 € (inkl. Verzinsung der Überdeckung), die wiederum in die Vorkalkulation 2025 übernommen wird.
Den leicht gesunkenen Energiekosten (1.848 T€) stehen, durch getätigte und geplante Investitionen, steigende kalkulatorische Kosten (373 T€), steigenden Personalkosten (450 T€) und Kosten für sonstigen Unterhalt (380 T€) entgegen. Im sonstigen Unterhalt sind unter anderem die Kosten für die Reparatur des Holzheizkraftwerkes enthalten. Aufgrund steigender Neukunden rechnen wir für 2025 mit einem höheren Wärmeverkauf von insgesamt 23.480 MWh.
Trotz der stark gestiegenen Zinsen und der Orientierung an einem langfristigen Zinsniveau wurde der kalkulatorische Zinssatz unverändert mit 2,5% in die Vorauskalkulation 2025 einbezogen. Dies ist mit den niedrigen, durchschnittlichen Realzinsen aller Darlehen im Bereich Fernwärmeversorgung zu begründen.
Die Werkleitung schlägt vor, für 2025 die Grundgebühr beizubehalten und die Verbrauchsgebühr zu erhöhen. Mit einem Anteil der Grundgebühr von rd. 23,7% am gesamten Gebührenaufkommen entspricht diese den Vorgaben aus Art. 8 Abs. 2 Satz 3 KAG.
Dadurch ergeben sich für 2025 folgende Fernwärmegebühren (zzgl. MwSt.):
- Grundgebühr 2,40 € / Monat pro kW (unverändert)
Verbrauchsgebühr 8,5 Cent / kWh (bislang 7,8 Cent pro kWh)
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Kalkulation zustimmend zur Kenntnis und beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Fernwärmesatzung der Gemeinde Ainring (BGS-FWS) in der Fassung vom 10.12.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1
Datenstand vom 22.01.2025 13:24 Uhr