Erlaubnisverfahren gem. Art. 6 BayDSchG, Anbringen einer PV-Anlage Pfarrer-Reiter-Weg 3
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 20.02.2024
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Mit Schreiben vom 23.01.2024 wurde die Gemeinde Ainring von der Unteren Denkmalschutzbehörde zur Stellungnahme zur Errichtung einer PV-Anlage auf dem Anwesen Pfarrer-Reiter-Weg 3 aufgefordert. Insbesondere wird abgefragt, ob öffentlich-rechtlich begründete Einwände gegen das Vorhaben bestehen.
Die Errichtung einer PV-Anlage ist an sich verfahrensfrei, jedoch befindet sich das Anwesen unmittelbar im Einzug des denkmalgeschützten Ensembles der Pfarrkirche. Aus diesem Grund ist für die Errichtung der PV-Anlage eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Den Beigefügten Unterlagen ist zu entnehmen, dass die PV-Anlage nicht aufgeständert wird, sondern in die Dachhaut integriert werden soll. Insoweit wird das Ortsbild nicht beeinträchtigt.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisverfahren zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt dem denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisverfahren zu. Es werden keine öffentlich-rechtlich begründeten Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.11.2024 15:25 Uhr