Bestätigung des neu gewählten Feuerwehrkommandanten und des Stellvertreters
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.03.2025
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Nach Art. 8 Abs. 4 Bay. Feuerwehrgesetz sind der gewählte Kommandant und der gewählte Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu bestätigen. Die Bestätigung ist auszusprechen, wenn die notwendige Eignung gegeben ist und die vorgeschriebenen Lehrgänge nachgewiesen sind.
Die Wahl des neuen Kommandanten und seines Stellvertreters fand am 25.02.2025 statt. Herr Philipp Ließel wurde dabei zum Feuerwehrkommandanten gewählt. Herr Bernhard Hasenöhrl wurde zum Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten gewählt.
Das Benehmen des Kreisbrandrates liegt mit Schreiben vom 06.03.2025 vor, die beiden Gewählten können bereits alle erforderlichen Lehrgänge nachweisen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre und beginnt am 01.08.2025.
Beschluss
Der Gemeinderat bestätigt den gewählten Feuerwehrkommandanten Philipp Ließel und den gewählten Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten Bernhard Hasenöhrl.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.04.2025 08:12 Uhr