Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Straßenbebauungsplanes Saalachau-Hagenau
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.04.2021
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Der Gemeinderat hat in heutiger Sitzung aufgrund erkanntem Planungserfordernis einen Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung eines Straßenbebauungsplanes Saalachau-Hagenau gefasst. Der Geltungsbereich ist nachfolgend gelb mit schwarzer Umrandung dargestellt:
In der Bauverwaltung ist durch verschiedene Gespräche und aufgrund des Verhaltens eines Grundeigentümers bekannt, dass –zumindest im östlichen Bereich- ein Entfernen dieser Straße angestrebt wird. Dies läuft der gemeindlichen Planungsabsicht (u.a. Erhalt einer Erschließung für den Ortsteil Saalachau) zuwider.
Zur Sicherung dieser Planung ist vor diesem Hintergrund eine Veränderungssperre für den maßgeblichen Bereich zu beschließen um Rechtssicherheit zu erhalten.
Parallel dazu ist die Gemeinde weiterhin zu konstruktiven Gesprächen bereit, um die anstehenden Probleme zu bewältigen und Lösungen zu finden.
Der maßgebliche Bereich (= Geltungsbereich der Veränderungssperre) ist identisch mit dem Geltungsbereich des Straßenbebauungsplanes (also gelbe Markierung mit schwarzer Umrandung).
Beratung
GR Dr. Friedhelm Schneider fragt nach, was alles bauliche Dinge sind. Es wird erklärt, dass bauliche Dinge Gebäude, Zäune und in diesem Fall Straßen sind.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt für die Grundstücke Flurnummern 1739/23 (Tf.), 1739/26 (Tf.), 1739/28 (Tf.), 1739/30 (Tf.), 1739/33 (Tf.), 1739/34 (Tf.), 1739/36 (Tf.), 1739/40 (Tf.), 1739/84 (Tf.), 1739/85 (Tf.), 1739/96 (Tf.), 1739/99 (Tf.), 1739/103, 1739/114 (Tf.), 1739/116 (Tf.), 1739/120 (Tf.), 1790/01 (Tf.), 1804 (Tf.), 1803/3, 1803/5 –jeweils der Gemarkung Ainring- im Geltungsbereich des aufzustellenden Straßenbebauungsplanes Saalachau-Hagenau eine Veränderungssperre in der vorgetragenen Fassung vom 20.04.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.10.2021 10:49 Uhr