Bauvorhaben in Alfdorf, Dieter-vom-Holtz-Straße 10, Flst. 3966 (Wohnhausneubau mit Carport)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderats, 27.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 27.01.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rossäcker“. Die Terrasse soll im nordwestlichen Bereich die Baugrenze in kleinem Umfang überschreiten. Außerdem wird eine Befreiung von der Dachform und in diesem Zusammenhang von der Hauptfirstrichtung (Walmdach) beantragt. Ebenso werden zum Weg hin höhere Stützmauern als im Bebauungsplan vorgeschrieben vorgesehen. Es sind deshalb Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.

Beschlussempfehlung

Zu dem Bauvorhaben wird gemäß § 31 Abs. 2 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Zu dem Bauvorhaben wird gemäß § 31 Abs. 2 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Dieter-vom-Holtz-Straße 10 Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 25.02.2025 16:12 Uhr