Bauvorhaben in Pfahlbronn, Lisztstraße 37, Flst. 531/7 (Schwimmbecken, überdachter Grillplatz, Stützmauer entlang der Straße, Vordach im Bereich der Garage, Erstellung tote Einfriedung auf der Westseite)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderats, 27.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 27.01.2025 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lisztstraße-West“.
Ein Teil der Terrassenüberdachung, das Schwimmbecken und der überdachte Grillplatz sollen außerhalb der Baugrenze errichtet werden. Es ist zudem vorgesehen, an die Garage eine Überdachung zur Photovoltaiknutzung anzubringen, wobei jedoch die zulässige Grenzbebauung und die Baugrenze überschritten wird.
Entlang der Straße sind im Bebauungsplan Einfriedigungen aus Hecken oder Holzzäunen bis max. 0,80m Höhe erlaubt. Dementgegen soll eine Stützmauer mit 1,30m mit einem weiteren Aufbau zur Photovoltaiknutzung mit 1,30m, insgesamt also 2,60m entlang der Straße angelegt werden (Abstand zur Straße lt. Bauplan 0,72m). Da eine solche Wand sehr massiv wird, schlägt die Verwaltung vor, nur zu einer Befreiung bis max. 1,50m das Einvernehmen zu erteilen.

Beschlussempfehlung

Zu dem Bauvorhaben wird gemäß § 31 Abs. 2 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt, mit der Maßgabe, dass die Gesamthöhe der Einfriedigung entlang der öffentlichen Straße (Stützmauer + PV-Elemente) max. 1,50m betragen darf.

Beschluss

Zu dem Bauvorhaben wird gemäß § 31 Abs. 2 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt, mit der Maßgabe, dass die Gesamthöhe der Einfriedigung begrünt wird und entlang der öffentlichen Straße (Stützmauer + PV-Elemente) max. 1,50m betragen darf.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Dokumente
Lisztstraße 37 Ansicht Süd (.pdf)
Lisztstraße 37 Ansicht Süd_Deckblatt (.pdf)
Lisztstraße 37 Lageplan (.pdf)
Lisztstraße 37 Lageplan_Deckblatt (.pdf)

Datenstand vom 25.02.2025 16:12 Uhr