Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, zu den Prüfungsfeststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg im Bericht der allgemeinen Finanzprüfung der Gemeinde Alfdorf in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Wasserversorgung Alfdorf in den Wirtschaftsjahren 2017 bis 2019 folgende Stellungnahme abzugeben:
A4 Örtliche Prüfung:
Die örtlichen Prüfungen der Gemeindekasse und der Zahlstellen „Schloßgartenschule“
und „Schule im Lindengarten“ werden zukünftig im vorgesehenen Turnus durchgeführt.
A6 Tagesabschluss:
Das Sparbuch der Hellmut-Voss-Stiftung wird zukünftig nicht mehr im Tagesabschluss ausgewiesen.
A8 Forderungen:
Die Forderungen werden zukünftig regelmäßig auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft und gegebenenfalls niedergeschlagen.
A9 Vollstreckungsfälle:
Bei den Vollstreckungsfällen wird zukünftig regelmäßig überprüft, ob weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Die Vollstreckungsversuche und der aktuelle Sachstand werden zukünftig detaillierter in den Vollstreckungsakten vermerkt.
A13 Belege:
Die sachliche und rechnerische Feststellung wird zukünftig bei allen Belegen gezeichnet.
A16 Verwaltungsgebühren:
Die Verwaltungsgebühren werden zeitnah neu kalkuliert und anschließend dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
A17 Jahresrechnungen:
Die gesetzlichen Fristen zur Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses werden zukünftig, sofern personell möglich, beachtet.
A21 Kostenüberdeckungen Abwasserbeseitigung:
Die Kostenüberdeckungen der Abwassergebühren werden zukünftig innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist durch Einstellen in die Gebührenkalkulation oder durch Verrechnung mit Verlusten in Folgejahren durch Verrechnungsbeschluss des Gemeinderats ausgeglichen. Die noch nicht ausgeglichenen Kostenüberdeckungen werden, wenn möglich, trotz Ablauf der fünfjährigen Ausgleichsfrist noch nachträglich ausgeglichen. Derzeit werden die Betriebsabrechnungen der vergangenen Jahre aufgearbeitet. Hier zeichnen sich bereits hohe Verluste aus, welche für den Ausgleich zur Verrechnung herangezogen werden können. Dies soll bei der diesjährigen Gebührenkalkulation mitaufgegriffen und geprüft werden.
A23 Globalberechnung:
Die Globalberechnungen zur Ermittlung der Beitragsobergrenzen für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung werden nach erfolgter Fortschreibung des Flächennutzungsplans überprüft und überarbeitet. Es wurde bereits Kontakt mit einem Fachbüro aufgenommen. Nach derzeitigem Stand kann mit den Arbeiten voraussichtlich im Jahr 2026 begonnen werden.
A27 Jahresrechnungen Eigenbetrieb Wasserversorgung:
Die gesetzlichen Fristen zur Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses werden zukünftig, sofern personell möglich, beachtet.
A28 Vermögensumlagen Eigenbetrieb Wasserversorgung:
Die Vermögensumlagen an den Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle werden künftig als Beteiligung ausgewiesen.