Stellungnahme zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur Finanzprüfung 2017-2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderats, 24.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 24.02.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) ist für die überörtliche Prüfung der Gemeinde zuständig. Die turnusmäßige Prüfung erfolgte mit Unterbrechungen in der Zeit vom 14.12.2023 bis 12.03.2024. Gegenstand der Prüfung waren die Haushalts-, Kassen und Rechnungsführung der Gemeinde in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Wasserversorgung Alfdorf in den Wirtschaftsjahren 2017 bis 2019.

Der gesetzliche Prüfungsauftrag der GPA beinhaltet keine umfassende und vollständige Prüfung der Verwaltung. Die Finanzprüfung hat sich auf einzelne Schwerpunkte und auf Stichproben beschränkt. In die sachliche Prüfung sind auch Verwaltungsvorgänge bis in die Gegenwart einbezogen worden.

Der Prüfungsbericht liegt der Gemeinde seit Mitte September 2024 vor. Die Prüfung ergab, dass die Verwaltung in den geprüften Bereichen im Ganzen, bis auf kleinere Formalien, sachkundig und ordnungsgemäß gearbeitet hat. 

Zu den im Prüfbericht aufgeführten wesentlichen Prüfungsergebnissen (siehe beigefügte Anlage) ist nun Stellung zu nehmen. 

Beschlussempfehlung

Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, zu den Prüfungsfeststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg im Bericht der allgemeinen Finanzprüfung der Gemeinde Alfdorf in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Wasserversorgung Alfdorf in den Wirtschaftsjahren 2017 bis 2019 folgende Stellungnahme abzugeben:



A4        Örtliche Prüfung:
       Die örtlichen Prüfungen der Gemeindekasse und der Zahlstellen „Schloßgartenschule“ 
und „Schule im Lindengarten“ werden zukünftig im vorgesehenen Turnus durchgeführt. 

A6        Tagesabschluss:
Das Sparbuch der Hellmut-Voss-Stiftung wird zukünftig nicht mehr im Tagesabschluss ausgewiesen.

A8        Forderungen:
Die Forderungen werden zukünftig regelmäßig auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft und gegebenenfalls niedergeschlagen.

A9        Vollstreckungsfälle:
Bei den Vollstreckungsfällen wird zukünftig regelmäßig überprüft, ob weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Die Vollstreckungsversuche und der aktuelle Sachstand werden zukünftig detaillierter in den Vollstreckungsakten vermerkt.

A13        Belege:
       Die sachliche und rechnerische Feststellung wird zukünftig bei allen Belegen gezeichnet. 

A16        Verwaltungsgebühren:
Die Verwaltungsgebühren werden zeitnah neu kalkuliert und anschließend dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. 

A17        Jahresrechnungen:
Die gesetzlichen Fristen zur Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses werden zukünftig, sofern personell möglich, beachtet. 

A21        Kostenüberdeckungen Abwasserbeseitigung:
Die Kostenüberdeckungen der Abwassergebühren werden zukünftig innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist durch Einstellen in die Gebührenkalkulation oder durch Verrechnung mit Verlusten in Folgejahren durch Verrechnungsbeschluss des Gemeinderats ausgeglichen. Die noch nicht ausgeglichenen Kostenüberdeckungen werden, wenn möglich, trotz Ablauf der fünfjährigen Ausgleichsfrist noch nachträglich ausgeglichen. Derzeit werden die Betriebsabrechnungen der vergangenen Jahre aufgearbeitet. Hier zeichnen sich bereits hohe Verluste aus, welche für den Ausgleich zur Verrechnung herangezogen werden können. Dies soll bei der diesjährigen Gebührenkalkulation mitaufgegriffen und geprüft werden. 

A23        Globalberechnung:
Die Globalberechnungen zur Ermittlung der Beitragsobergrenzen für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung werden nach erfolgter Fortschreibung des Flächennutzungsplans überprüft und überarbeitet. Es wurde bereits Kontakt mit einem Fachbüro aufgenommen. Nach derzeitigem Stand kann mit den Arbeiten voraussichtlich im Jahr 2026 begonnen werden. 

A27        Jahresrechnungen Eigenbetrieb Wasserversorgung:
Die gesetzlichen Fristen zur Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses werden zukünftig, sofern personell möglich, beachtet. 

A28        Vermögensumlagen Eigenbetrieb Wasserversorgung: 
Die Vermögensumlagen an den Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle werden künftig als Beteiligung ausgewiesen. 

Beschluss

Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, zu den Prüfungsfeststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg im Bericht der allgemeinen Finanzprüfung der Gemeinde Alfdorf in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Wasserversorgung Alfdorf in den Wirtschaftsjahren 2017 bis 2019 folgende Stellungnahme abzugeben:



A4        Örtliche Prüfung:
       Die örtlichen Prüfungen der Gemeindekasse und der Zahlstellen „Schloßgartenschule“ 
und „Schule im Lindengarten“ werden zukünftig im vorgesehenen Turnus durchgeführt. 

A6        Tagesabschluss:
Das Sparbuch der Hellmut-Voss-Stiftung wird zukünftig nicht mehr im Tagesabschluss ausgewiesen.

A8        Forderungen:
Die Forderungen werden zukünftig regelmäßig auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft und gegebenenfalls niedergeschlagen.

A9        Vollstreckungsfälle:
Bei den Vollstreckungsfällen wird zukünftig regelmäßig überprüft, ob weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Die Vollstreckungsversuche und der aktuelle Sachstand werden zukünftig detaillierter in den Vollstreckungsakten vermerkt.

A13        Belege:
       Die sachliche und rechnerische Feststellung wird zukünftig bei allen Belegen gezeichnet. 

A16        Verwaltungsgebühren:
Die Verwaltungsgebühren werden zeitnah neu kalkuliert und anschließend dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. 

A17        Jahresrechnungen:
Die gesetzlichen Fristen zur Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses werden zukünftig, sofern personell möglich, beachtet. 

A21        Kostenüberdeckungen Abwasserbeseitigung:
Die Kostenüberdeckungen der Abwassergebühren werden zukünftig innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist durch Einstellen in die Gebührenkalkulation oder durch Verrechnung mit Verlusten in Folgejahren durch Verrechnungsbeschluss des Gemeinderats ausgeglichen. Die noch nicht ausgeglichenen Kostenüberdeckungen werden, wenn möglich, trotz Ablauf der fünfjährigen Ausgleichsfrist noch nachträglich ausgeglichen. Derzeit werden die Betriebsabrechnungen der vergangenen Jahre aufgearbeitet. Hier zeichnen sich bereits hohe Verluste aus, welche für den Ausgleich zur Verrechnung herangezogen werden können. Dies soll bei der diesjährigen Gebührenkalkulation mitaufgegriffen und geprüft werden. 

A23        Globalberechnung:
Die Globalberechnungen zur Ermittlung der Beitragsobergrenzen für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung werden nach erfolgter Fortschreibung des Flächennutzungsplans überprüft und überarbeitet. Es wurde bereits Kontakt mit einem Fachbüro aufgenommen. Nach derzeitigem Stand kann mit den Arbeiten voraussichtlich im Jahr 2026 begonnen werden. 

A27        Jahresrechnungen Eigenbetrieb Wasserversorgung:
Die gesetzlichen Fristen zur Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses werden zukünftig, sofern personell möglich, beachtet. 

A28        Vermögensumlagen Eigenbetrieb Wasserversorgung: 
Die Vermögensumlagen an den Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle werden künftig als Beteiligung ausgewiesen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Auszug Prüfbericht GPA_Wesentliche Prüffeststellungen (.pdf)

Datenstand vom 07.04.2025 11:59 Uhr