Kalkulation des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf;
Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Alfdorf (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderats, 26.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 19.02.2018 des Gemeinderates wurde die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Alfdorf (FwKS) in seiner derzeit gültigen Fassung beschlossen. Unter § 5 (Höhe des Kostenersatzes) ist die Zusammensetzung des Kostenersatzes beschrieben.
Aufgrund der Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) im Dezember 2024 müssen die Personalkosten in Nr. 1 der Anlage zur Feuerwehr- Kostenersatz- Satzung neu kalkuliert werden.
Darüber hinaus sind in der Anlage zur Feuerwehr- Kostenersatz- Satzung auch die Kosten für die Einsatzfahrzeuge aufgeführt.
Diese Kosten sind, sofern es sich um genormte Fahrzeuge bzw. wenn es sich um Fahrzeuge handelt, welche mit den dort Genannten in ihrem taktischen Einsatzwert, ihrer zulässigen Gesamtmasse und ihrer technischen Beladung vergleichbar sind, in der Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (Verordnung Kostenersatz Feuerwehr – VOKeFw) geregelt und entsprechend abzurechnen.
Mit Verordnung vom 11. März 2024 wurde die Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr geändert. Die Nr. 2 der Anlage zur gemeindlichen Satzung wurde daher an die Verordnung des Innenministeriums entsprechend angepasst. Gleichzeitig wurden auch die Veränderungen im Fahrzeugbestand der Gemeindefeuerwehr mitberücksichtigt (Anschaffung MTW Abteilung Alfdorf und Vordersteinenberg, Abmeldung des Tragkraftspritzenfahrzeugs Abteilung Alfdorf, Abgabe des Löschgruppenfahrzeugs der Abteilung Pfahlbronn, Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 für die Abteilung Pfahlbronn, Verkauf des Gerätewagens Logistik und Anschaffung des Gerätewagen Transport GW-T für die Abteilung Alfdorf).
Der Feuerwehrausschuss hat sich in seiner Sitzung am 28.04.2025 mit der Kalkulation des Kostenersatzes und der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung befasst und diese einstimmig angenommen.
Sachbearbeiterin: Frau Schmidt, Hauptverwaltung
Beschlussempfehlung
- Der beiliegenden Kalkulation des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Alfdorf wird zugestimmt.
- Die als Anlage beigelegte Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Alfdorf (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS) wird beschlossen.
Dokumente
Satzung zur Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung (.pdf)
Datenstand vom 19.05.2025 08:50 Uhr