Einführung eines Fahrradleasing für Mitarbeitende der Gemeinde Alfdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderats, 26.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 26.05.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bieten ihren Beschäftigten zwischenzeitlich die Möglichkeit, über ein Gehaltsumwandlungsmodell kostengünstig in den Besitz eines Fahrrades ihrer Wahl zu kommen. Mit dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) besteht seit 01.03.2021 eine Rechtsgrundlage im Tarifrecht, um den Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst das Dienstradangebot zur Verfügung zu stellen. 

Die Verwaltung hat sich in den zurückliegenden Monaten mit dem Thema beschäftigt und sieht in dem Angebot einen Beitrag zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge unserer Beschäftigten sowie der Mitarbeiterbindung und der Arbeitgeberattraktivität. 

Wie funktioniert das Fahrradleasing?

Der Arbeitgeber schließt mit dem Leasinggeber zu Beginn einen sogenannten Leasingrahmenvertrag, Dienstleistungs- und Datenschutzvereinbarung ab. Diese sind Grundlage, um das Fahrradleasing anzubieten und regelt unter anderem die Zahlungsabwicklung, Vertragslaufzeiten, Versicherung, Datenschutz und Bestellablauf. Leasingnehmer ist der Arbeitgeber, jedoch werden die Leasingraten vom Gehalt des betroffenen Mitarbeitenden direkt abgezogen (Entgeltumwandlung) und an den Leasinggeber bezahlt. Dies bedeutet, dass ein Teil des monatlichen Entgelts vom Arbeitgeber einbehalten und als Leasingrate an den Leasinggeber ausbezahlt wird. Hierfür wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein sogenannter Überlassungsvertrag geschlossen.
Auf die Höhe der Leasingrate müssen keine Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden, weswegen die Steuerlast sinkt. Da der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen sinkt, ist das Fahrradleasing für den Arbeitgeber nicht nur kostenneutral, er spart sogar Lohnnebenkosten. Allerdings sinken so auch die Einzahlungen in die Rentenversicherung, was im Krankheits- oder Arbeitsunfähigkeitsfall für den oder die Betroffene/n Auswirkungen haben kann. Ob das Angebot für den Einzelnen persönlich vorteilhaft ist, kann der Beschäftigte selbst entscheiden und hängt von individuellen Faktoren ab (Preis des Fahrrads, Entgeltgruppe, Steuerklasse etc.). Als Entscheidungshilfe steht online ein Rechner des Leasinganbieters zur Verfügung, der die Höhe der monatlichen Umwandlungsrate und die Ersparnis im Vergleich zum Barkauf ermittelt. Da das Fahrrad auch privat genutzt werden kann, muss dieses als geldwerten Vorteil versteuert werden, der geldwerte Vorteil wir auch direkt über die Gehaltsabrechnung abgezogen. 
Für Kommunalbeamte besteht keine Regelung analog dem TVöD, einzig für Landesbeamte besteht eine Verwaltungsvorschrift. Die Kommune kann aber analog §§ 1, 3 Abs. 3 LBesGBW Abzüge i.H. der Leasingrate von den Bezügen vornehmen und an den Leasinggeber weiterleiten. Während Angestellte durch das Fahrradleasing eine Ersparnis von ca. 20 – 34% haben können, beläuft sich diese bei Beamten auf ca. 10-15%. 

Die Überlassungsdauer für ein Fahrrad beträgt gem. § 3 TV-Fahrradleasing 36 Monate. Gem. § 4 Absatz 2 ist der maximale Anschaffungspreis auf 7.000,- € brutto begrenzt. Pro Beschäftigten kann nur ein Fahrrad geleast werden. Nutzerkreis werden Beschäftigte und Beamte sein; Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Mitarbeitende in der Probezeit oder mit einer laufenden Pfändung sowie Arbeitnehmer, die in den nächsten drei Jahren in Rente gehen, können kein Fahrradleasing beantragen. Auch darf man mit der Rate insgesamt nicht unter den Mindestlohn geraten. Geleast werden können Fahrräder, Lastenräder und Pedelecs mit bis zu 25 km/h. 

Die Beschaffung von Rädern im Rahmen eines Leasing-Modells stellt durch den Abschluss von Leasingverträgen einen öffentlichen Auftrag i.S.d. § 103 Absatz 2 GWB dar. Folglich hat die Beschaffung dieser Lieferleistung entsprechend den geltenden vergaberechtlichen Regelungen zu erfolgen. Für die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes ist die Unterschwellenverordnung (UVgO) zur Anwendung empfohlen. Der Auftragswert kann lediglich geschätzt werden, da weder der konkrete Abschluss von Leasingverträgen noch der Kaufpreis und damit die Höhe der Leasingrate aktuell bekannt ist. Dieser wird sich zwischen 10.000 und 100.000,- € bewegen und damit ist das Verhandlungsverfahren anzuwenden. 

Es wurden mit mehreren Anbietern Verhandlungen geführt und Angebote verglichen. Letztendlich fiel die Auswahl auf die Firma Primandis GmbH, da diese nicht auf ein vorgegebenes Händlernetzwerk zurückgreifen, sondern den Mitarbeitenden eine eigenständige und provisionsfreie Händlerauswahl gewährt.  Mitarbeitenden können somit bei jedem Händler individuell ihren Preis, ggf. mit Zubehör aushandeln und dieses Angebot fürs Leasing nutzen. Auch gibt es keinen Mindestumsatz für die Beauftragung eines Leasingrads.  

Des Weiteren gibt es Seitens der Firma für den Onboarding-Prozess eine Mitarbeiter-Informationsveranstaltung sowie eine Schulungsmaßnahme für die Lohn- und Gehaltsstelle. Vorteilhaft ist zudem die Möglichkeit der Mitnahme und Vertragsumschreibung auf einen neuen Arbeitgeber, auch im Rahmen einer Einzelvertragsmöglichkeit. 


Sachbearbeiterin: Nicole Sonnentag 

Beschlussempfehlung

Die Gemeinde Alfdorf wendet den Tarifvertrag zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern an. Den Beamten wird die Umwandlung ihrer Bezüge ebenfalls angeboten. 
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Verträge mit der Fa. Primandis abzuschließen.

Datenstand vom 19.05.2025 08:50 Uhr