Bauvorhaben in Alfdorf, Breitestraße 5, Flst. 1835/2, Errichtung eines Carports


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderats, 27.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 27.01.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Breite-West“. Der Carport soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden, weshalb um eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gebeten wird. Da in dem Bereich bereits weitere Überschreitungen zugelassen wurden (z.B. Breitestraße 15), wird vorgeschlagen, das Einvernehmen zu erteilen, wobei der Abstand zum Gehweg mindestens 0,50 m betragen sollte.

Beschlussempfehlung

Zu dem Bauvorhaben wird gemäß § 31 Abs. 2 i.V.m. § 36 Abs.1 BauGB das Einvernehmen erteilt. Das Baurechtsamt wird gebeten, in die Genehmigung aufzunehmen, dass der Grenzabstand zum Gehweg mindestens 0,50m betragen sollte.

Beschluss

Zu dem Bauvorhaben wird gemäß § 31 Abs. 2 i.V.m. § 36 Abs.1 BauGB das Einvernehmen erteilt. Das Baurechtsamt wird gebeten, in die Genehmigung aufzunehmen, dass der Grenzabstand zum Gehweg mindestens 0,50m betragen sollte.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Breitestraße 5 Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 25.02.2025 16:12 Uhr