Datum: 31.03.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Alfdorf
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Februar 2025
2 Vorstellung Ausführungsvarianten Ausfallschutz für Hackschnitzelheizung, Pfahlbronn
3 Bebauungsplan Gewerbegebiet "Albuch"; Billigung des Entwurfs und frühzeitige Beteiligung
4 Erstellung von Innenbereichssatzungen nach § 34 BauGB
5 Energetische Sanierung Schule im Lindengarten, Pfahlbronn Vergabe PV-Anschlussarbeiten
6 Vergabe von Arbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung eines neuen Trafogebäudes an der Schlossgartenschule
7 Bauvorhaben in Vordersteinenberg, Hafental 1, Flst. siehe BA, Errichtung MZH mit Dunglege, Pferdeoffenstall, Roundpen, Logieranlage, Reitplatz
8 Bekanntgaben und Verschiedenes
9 Anfragen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download 2025-03-31_Bekanntmachung GR-Sitzung.pdf

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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Februar 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 31.03.2025 ö beschließend 1

Beschluss

Das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Februar 2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Vorstellung Ausführungsvarianten Ausfallschutz für Hackschnitzelheizung, Pfahlbronn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 31.03.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderates am 24.02.2025 wurde das Ingenieurbüro Streit aus Schechingen mit der Fachplanung zur Errichtung eines Ausfallschutzes und Erweiterung des Nahwärmenetzes in Pfahlbronn durch den Gemeinderat beauftragt.

Zusätzlich wurde die Verwaltung gebeten im Zuge der Vorplanung durch das Ingenieurbüro Streit diverse Varianten eines Ausfallschutzes für die Hackschnitzelheizung in Pfahlbronn zu prüfen und gegenüber zu stellen (Gasheizung, Pelletsheizung, mobile Heizungsanlage).

Die Untersuchungsergebnisse wurden anhand eines Erläuterungsberichtes vom Ingenieurbüro Streit ausgearbeitet und der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zudem wird Herr Streit den Erläuterungsbericht dem Gremium vorstellen und erläutern.

Beschlussempfehlung

  1. Gem. den Ausführungen und Empfehlung des Ingenieurbüros Streit wird der Ausfallschutz als Gasheizung in der Planung und Umsetzung weiterverfolgt.

Beschluss

  1. Gem. den Ausführungen und Empfehlung des Ingenieurbüros Streit wird der Ausfallschutz als Gasheizung in der Planung und Umsetzung weiterverfolgt. Des Weiteren soll die Hackschnitzelanalage optimiert werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download 25-002 ELB Vorplanung Pfahlbronn_20.03.2025.pdf

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3. Bebauungsplan Gewerbegebiet "Albuch"; Billigung des Entwurfs und frühzeitige Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 31.03.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 23. Oktober 2023 hat der Gemeinderat die städtebauliche Voruntersuchung zum Gewerbegebiet „Albuch“ gebilligt und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 i.V.m. § 8 Abs. 4 BauGB gefasst.

In der Folge waren zahlreiche Vorabstimmungen, insbesondere zur Straßenführung, erforderlich, so dass das Verfahren erst jetzt mit einem Bebauungsplanentwurf fortgesetzt werden kann.

Der vorgelegte Entwurf sieht die Erschließung über die Boschstraße durch eine Ringstraße vor. Dadurch kann der Verlauf der Transalpine Ölleitung (TAL), auf der nicht gebaut werden darf, weitgehend kompensiert werden. Die Einteilung der Bauflächen kann flexibel vorgenommen werden, Erweiterungsbedarfe der bestehenden Firmen können abgedeckt werden.

Die Entwässerung des Schmutzwassers kann durch die Straßenführung Richtung Osten in den bestehenden Kanal, der den gesamten Gewerbebereich entwässert, erfolgen.

Das Oberflächenwasser soll weitestgehend nach Norden in Richtung Enzelbach geleitet werden. Eine „Überforderung“ des Baches soll verhindert werden, indem zum einen öffentliche Rückhaltebecken vorgesehen sind, zum anderen auch die Pufferung auf den Grundstücken vorgeschrieben wird.

Es wird vorgeschlagen, mit dem vorliegenden Entwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Beschlussempfehlung

Der Entwurf des Bebauungsplans „Albuch“ wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte gemäß § 3 BauGB vorzunehmen.

Beschluss

Der Entwurf des Bebauungsplans „Albuch“ wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte gemäß § 3 BauGB vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Dokumente
Download Albuch Lageplan Stand 31.03.2025.pdf

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4. Erstellung von Innenbereichssatzungen nach § 34 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 31.03.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Zusammenhang mit einzelnen Bauwünschen in kleineren Ortsteilen am Rande des im Zusammenhang bebauten Ortsteils wird durch das Baurechtsamt häufig festgestellt, dass die Vorhaben im baurechtlichen Außenbereich liegen und damit nicht genehmigungsfähig sind.

Das Baurechtsamt weist dann in der Regel darauf hin, dass eine Satzung nach § 34 BauGB, die den Innenbereich ergänzt bzw. klarstellt, durch die Gemeinde erlassen werden könnte. Entsprechende Anträge werden in letzter Zeit häufiger an die Verwaltung herangetragen.

In der Regel erfolgt eine Abgrenzung des Innenbereichs für ganze Teilorte, oder zumindest für größere Teilbereiche. So wurden in den letzten 20 – 30 Jahren in zahlreichen Teilorten wie Höldis, Brend, Rienharz-Mitte, Enderbach..., oder in Teilbereichen von Bruckhof oder Mannholz Satzungen erstellt.

Satzungen für einzelne Bauvorhaben sind aus verschiedenen Gründen problematisch. Es passt nicht zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, wenn definierte Ortsränder stetig weiter ausgedehnt werden, ohne dass eine konzeptionelle Planung dahintersteht.

Per Definition sind Satzungen „schriftlich niedergelegte verbindliche Bestimmungen, die alles das, was eine bestimmte Vereinigung von Personen betrifft, festlegen und regeln“. Satzung sind somit nicht zur Regelung von Einzelfällen gedacht.

Die Verwaltung ist deshalb der Ansicht, dass solche Satzungen, die nur Einzelfälle regeln sollen, nicht im Sinne einer geordneten Städtebaulichen Entwicklung sind, und die Einzelanträge diesbezüglich abschlägig beschieden werden sollten. Vielmehr wird vorgeschlagen, nach und nach die bereits relativ alten Satzungen zu überarbeiten und im Zuge einer konzeptionellen Planung festzulegen, wo und in welchem Umfang neue Ergänzungen des Innenbereichs sinnvoll sind.

Die Zustimmung zu eingereichten Baugesuchen in Einzelfällen ist dabei dem Gemeinderat unbenommen.

Beschlussempfehlung

Es werden keine baurechtlichen Satzungen zur Regelung von Einzelfällen erlassen.
Die bestehenden Satzungen sollen nach und nach, und wenn dies städtebaulich angezeigt ist, konzeptionell überarbeitet und ggf. ausgedehnt werden, wo dies sinnvoll und möglich ist.

Beschluss

Es werden keine baurechtlichen Satzungen zur Regelung von Einzelfällen erlassen.
Die bestehenden Satzungen sollen nach und nach, und wenn dies städtebaulich angezeigt ist, konzeptionell überarbeitet und ggf. ausgedehnt werden, wo dies sinnvoll und möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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5. Energetische Sanierung Schule im Lindengarten, Pfahlbronn Vergabe PV-Anschlussarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 31.03.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf dem Altbau der Grundschule Pfahlbronn sowie auf dem Bürgerzentrum befinden sich bereits Photovoltaikanlagen die sich im Besitz der Fa. Abele aus Alfdorf befinden. Diese werden in den folgenden Jahren an die Bürgerenergie Schwäbischer Wald übergehen und von dieser weiterbetrieben.
Bzgl. der geplanten Indach-PV-Anlage auf dem zu sanierenden Neubaugebäude der Grundschule Pfahlbronn erarbeitet die Gemeinde Alfdorf momentan eine weitere Kooperation mit der Bürgerenergie Schwäbischer Wald. Hierbei sind noch die Anschlussleistungen für die Einbindung in das öffentliche Netz sowie das Hausnetz auszuführen bzw. zu vergeben.
Die Fa. Elektro Abele aus Alfdorf ist bereits seit geraumer Zeit ein zuverlässiger und kompetenter Dienstleister der Bürgerenergie Schwäbischer Wald und auch der Gemeinde als Fachfirma in Sachen Photovoltaik- sowie Elektroinstallationen bekannt. Aus den vorliegenden Gründen wurde die Fa. Abele gebeten ein Angebot für die Anschlussarbeiten bei der Gemeinde abzugeben. Die angebotenen Preise wurden durch das Architekturbüro ssm aus Göggingen geprüft und als angemessen bestätigt.


Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: 
Die PV-Anschlussarbeiten wurden in der Kostenberechnung anteilig im Gewerk Solardach (ca. 17.400,- €) sowie die dazugehörige Kabelverlegungsarbeiten in der KG 400 unter weiteren Angleichsarbeiten (ca. 17.850,- €) berücksichtigt. Im Finanzhaushalt sind für die energetische Sanierung 800.000,- € eingeplant. Unter Berücksichtigung der jetzigen Vergabe liegt die prognostizierte Kostenabrechnung bei ca. 772.900,- €. Somit ist eine Deckung der geplanten Ausgabe gegeben.

Beschlussempfehlung

  1. Die PV-Anschlussarbeiten werden an die Firma Elektro Abele, Alfdorf, zum Angebotspreis von 23.054,35 Euro vergeben.

Beschluss

  1. Die PV-Anschlussarbeiten werden an die Firma Elektro Abele, Alfdorf, zum Angebotspreis von 23.054,35 Euro vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Vergabe von Arbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung eines neuen Trafogebäudes an der Schlossgartenschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 31.03.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.10.2024 u.a. der Verpachtung von Dächern der Halle und der Schlossgartenschule zugestimmt. Ein Bonus war die Übernahme der Kosten für die Erstellung eines neuen Trafogebäudes durch die Bürgerenergie Schwäbischer Wald.

Im Zuge der Erstellung des Trafogebäudes und der Umnutzung des Bestandsgebäudes können für die Gemeinde weitere Arbeiten vorgenommen werden, die zur Verbesserung der Versorgungssituation in diesem Bereich führen:

  1. Durch die Anschlussänderung kann die elektrische Leistung der Anlage von bisher 90kW auf 150 kW erhöht werden. Dies erhöht die Versorgungssicherheit der Schule, der Hallen und der Hackschnitzelanlage und ermöglicht z.B. die baulich durch Leerrohre bereits vorgesehene Erstellung von E-Ladesäulen am Hallenparkplatz zu einem späteren Zeitpunkt.
    Die Kosten beim Stromversorger betragen hierfür 13.161,40 €.

  2. Im Zuge der Grabarbeiten der Bürgerenergie können die Arbeiten miterledigt werden, um die Hackschnitzelheizung, die bisher lediglich aus der Mehrzweckhalle heraus mit Wasser und Strom versorgt ist, separat anzuschließen. Hierbei wird die Versorgungssicherheit der Anlage erhöht. Der Wasseranschluss aus der Halle heraus ist überdies so flach verlegt, dass er immer wieder einfriert.
    Gleichzeitig kann ein separater Stromanschluss der Hackschnitzelanlage direkt aus dem Trafo heraus erfolgen, so dass die bisherige „Notlösung“ aus der Halle heraus stillgelegt werden kann.
    Für die zusätzlichen Arbeiten an der Trafostation, die Verlegung der Kabel, die Umklemmarbeiten und Tiefbauarbeiten im direkten Umfeld der beiden Trafostationen liegt ein Angebot der Firma Elektro-Bergmann, Pfahlbronn, in Höhe von 55.692,00 € vor. Es macht hierbei Sinn, diese Arbeiten direkt an die Firma Bergmann zu vergeben, da diese auch für die Netze ODR tätig ist, und so die Leistung aus einer Hand möglich wird.
    Für die übrigen Grabarbeiten Strom und Wasser liegt ein Angebot der Firma Gerd Fritz GmbH, Spraitbach, in Höhe von 13.044,00 € vor. Es entstehen dann noch Bauhofkosten für die eigentliche Verlegung der Wasserleitung.

Durch die angegebenen Maßnahmen kann eine Entwirrung der bisher notdürftig hergestellten Leitungsführung im Strom und Wasserversorgungsbereich erfolgen. Die Synergieeffekte mit der Bürgerenergiegenossenschaft können genutzt werden, da diese dort ebenfalls Kabel neu verlegen und anschließen muss.

Die erforderlichen Gelder können aus Restmitteln der Schulsanierung (rd. 60.000,00 €) und Verschiebung von angemeldeten Maßnahmen, die in diesem Jahr aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden können (z.B. Sanierung der Rathausfassade 70.000,00 €), bereitgestellt werden.

Beschlussempfehlung

Der Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen wird zugestimmt.

Die Vergabe der Anschlussänderung durch die Netze ODR in Höhe von 13.161,40 € (brutto) und die Vergabe der Grabarbeiten durch die Firma Gerd Fritz in Höhe von 13.044,00 € (brutto) durch Herrn Bürgermeister Krötz wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Arbeiten zum Tiefbau im direkten Umfeld der Trafoanlagen, sowie die erforderlichen Umklemmarbeiten im Trafo und der Hackschnitzelheizung inkl. aller Verkabelungen werden zum Angebotspreis von 55.692,00 € (brutto) an die Firma Bergmann Elektroservice, Pfahlbronn, vergeben.

Beschluss

Der Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen wird zugestimmt.

Die Vergabe der Anschlussänderung durch die Netze ODR in Höhe von 13.161,40 € (brutto) und die Vergabe der Grabarbeiten durch die Firma Gerd Fritz in Höhe von 13.044,00 € (brutto) durch Herrn Bürgermeister Krötz wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Arbeiten zum Tiefbau im direkten Umfeld der Trafoanlagen, sowie die erforderlichen Umklemmarbeiten im Trafo und der Hackschnitzelheizung inkl. aller Verkabelungen werden zum Angebotspreis von 55.692,00 € (brutto) an die Firma Bergmann Elektroservice, Pfahlbronn, vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Bauvorhaben in Vordersteinenberg, Hafental 1, Flst. siehe BA, Errichtung MZH mit Dunglege, Pferdeoffenstall, Roundpen, Logieranlage, Reitplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 31.03.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Beschlussempfehlung

 Zu dem Bauvorhaben wird gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt. 

Beschluss

Zu dem Bauvorhaben wird gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 36 Abs. 1 BauGB das Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Dokumente
Download Hafental 1, Lageplan.pdf

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8. Bekanntgaben und Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 31.03.2025 ö 8
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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderats 31.03.2025 ö 9
Datenstand vom 08.05.2025 14:23 Uhr