Errichtung einer Doppelgarage durch Andreas Brichzin auf der Fl.Nr. 143, Gemarkung Allershausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 21.07.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ampertalstraße.
Für den beabsichtigten Standort ist für weitere Garagen kein Baufenster festgelegt. Die Maße der Garage der an der Grenze zur Fl.Nr. 145 geplanten Garage betragen 5,85 m und 7,06 m.
Der Bau der Doppelgarage ist grundsätzlich verfahrensfrei. Durch die Summe der bereits überbauten Flächen von vorhandenen Garagen wird die verfahrensfreie Grundfläche von max. 50 m² und Grenzbebauung (max. 9 m je Seite) überschritten.
Eine isolierte Befreiung wegen des fehlenden Baufensters kommt nicht in Betracht (fehlende Nachbarunterschriften). Wegen der Überschreitung der Grenzbebauung (in Summe) ist für die Erteilung der isolierten Befreiung das Landratsamt nach Art. 6 Abs. 9 Satz 2 BayBO zuständig.
Es ergeben sich keine nachteiligen Auswirkungen auf die angrenzenden Grundstücke.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiung von den fehlenden Baufenstern wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.08.2015 11:15 Uhr