1. Änderung des Bebauungsplanes "Glonnfeld II"; Aufstellungsbeschluss im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB und Planungsauftrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 04.08.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 04.08.2015 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 10.06.2015 stellt die Aldi GmbH & Co.KG, Geisenfeld, Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Glonnfeld II" in ein Sondergebiet. Die bisherige Verkaufsfläche von 968 m² soll auf 1.171,60 m² erweitert werden.
Die Riemensberger Immobilien KG, Allershausen beabsichtigt auf dem von der Gemeinde erworbenen Grundstück Fl.Nr. 1323/48 u.a. einen Drogeriemarkt zu errichten und stellt mit Schreiben vom 24.06.2015 den Antrag auf Bebauungsplanänderung (GE statt GEe).

Die Erschließung des Vorhabens "Riemensberger" erfolgt über das "Aldi-Grundstück". Eine entsprechende Vereinbarung liegt vor.

Die Bebauungsplanänderung kann nach Rücksprache mit dem Landratsamt Freising im sog. "beschleunigten Verfahren" nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

Folgende Änderungen werden von den Antragstellern bzw. Planern vorgeschlagen:
-        Gewerbegebiet (Aldi) - Umwandlung in ein Sondergebiet (Einzelhandel) i.S. des § 11 Abs. 2 BauNVO
-        Für Fl.Nr. 1323/48 Festsetzung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO (bisher eingeschränktes GE)
-        Neufestlegung der Baugrenzen (Erweiterung)
-        Dachneigung für Pultdach 5° bis 11° statt bisher 5° bis 10°
-        GRZ 0,8 und GFZ 0,8 - anstelle von bisher festgesetzte Grundfläche
-        Wandhöhe 6,00, Firsthöhe 9,60 m (derzeit im GE Wandhöhe 4,00 m und GEe 9,60 m)
-        Werbeanlagen (Pylon) bis max. 9,00 m

Mit den Antragstellern haben bereits Vorgespräche stattgefunden. Beide haben die Zusicherung zur Kostentragung gegeben.

Beschluss

Der Bebauungsplan für das Gebiet "Glonnfeld II" wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauBG geändert.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1323/48, 1323/49 und 1323/50 Gemarkung Allershausen und ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:


Ziele und Zwecke der Planung:
Durch die Bebauungsplanänderung soll eine Erweiterung des Aldi-Marktes ermöglicht werden und das bisherige Gewerbegebiet in ein Sondergebiet (Einzelhandel) i.S. des § 11 Abs. 2 BauNVO umgewandelt werden. Für das Grundstück Fl.Nr. 1323/48 wird ein Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) festgesetzt (bisher eingeschränktes Gewerbegebiet). Für beide Grundstücke werden die Baugrenzen neu festgelegt.
Weitere Änderungen:
-        Dachneigung für Pultdach 5° bis 11° statt bisher 5° bis 10°
-        GRZ 0,8 und GFZ 0,8 - anstelle von bisher festgesetzte Grundfläche
-        Wandhöhe 6,00, Firsthöhe 9,60 m (derzeit im GE Wandhöhe 4,00 m und GEe 9,60 m)
-        Werbeanlagen (Pylon) bis max. 7,50 m (Zustimmung Staatliches Bauamt vorausgesetzt)

Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB liegen vor, weil der Bebauungsplan der Nachverdichtung und anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient und weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt werden.

Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanänderung werden die Landschaftsarchitekten Marion Linke und Klaus Kerling, Papiererstr. 16. Landshut beauftragt. Die Antragsteller haben sämtliche Planungs- und Verfahrenskosten zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.09.2015 11:23 Uhr