Mit Schreiben vom 10.06.2015 stellt die Aldi GmbH & Co.KG, Geisenfeld, Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Glonnfeld II" in ein Sondergebiet. Die bisherige Verkaufsfläche von 968 m² soll auf 1.171,60 m² erweitert werden.
Die Riemensberger Immobilien KG, Allershausen beabsichtigt auf dem von der Gemeinde erworbenen Grundstück Fl.Nr. 1323/48 u.a. einen Drogeriemarkt zu errichten und stellt mit Schreiben vom 24.06.2015 den Antrag auf Bebauungsplanänderung (GE statt GEe).
Die Erschließung des Vorhabens "Riemensberger" erfolgt über das "Aldi-Grundstück". Eine entsprechende Vereinbarung liegt vor.
Die Bebauungsplanänderung kann nach Rücksprache mit dem Landratsamt Freising im sog. "beschleunigten Verfahren" nach § 13a BauGB durchgeführt werden.
Folgende Änderungen werden von den Antragstellern bzw. Planern vorgeschlagen:
- Gewerbegebiet (Aldi) - Umwandlung in ein Sondergebiet (Einzelhandel) i.S. des § 11 Abs. 2 BauNVO
- Für Fl.Nr. 1323/48 Festsetzung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO (bisher eingeschränktes GE)
- Neufestlegung der Baugrenzen (Erweiterung)
- Dachneigung für Pultdach 5° bis 11° statt bisher 5° bis 10°
- GRZ 0,8 und GFZ 0,8 - anstelle von bisher festgesetzte Grundfläche
- Wandhöhe 6,00, Firsthöhe 9,60 m (derzeit im GE Wandhöhe 4,00 m und GEe 9,60 m)
- Werbeanlagen (Pylon) bis max. 9,00 m
Mit den Antragstellern haben bereits Vorgespräche stattgefunden. Beide haben die Zusicherung zur Kostentragung gegeben.