Neubau eines Wohnhauses mit Elternteil und Stallung als Ersatzbau durch Regine Diehl Buchner und Johannes Buchner auf der Fl.Nr. 2126, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 15.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.09.2015 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Ortsteiles Schroßlach. Damit das Bauvorhaben ausgeführt werden kann, wird ein Teil des bestehenden Gebäudes (Wohnhaus und Stallung) abgerissen.
Da das jetzige Gebäude in einem sehr schlechten Bauzustand ist, soll es nach Fertigstellung des neuen Wohnhauses nicht mehr genutzt werden. Im neuen Wohngebäude wird neben der Hauptwohnung noch eine Eltern-Einliegerwohnung errichtet. Im größeren Gebäudeteil werden Pferdestallungen untergebracht. Der Gesamtbaukörper hat eine Länge von 30,26 m und eine Breite von 9,11 m. Nach den Antragsunterlagen liegen die Nachbarunterschriften vor. Eine notwendige Abstandsflächenübernahme für das Grundstück 2127 wird durch die Eigentümergemeinschaft nicht erteilt.
Hinsichtlich Art und Nutzung der Bebauung entspricht das Bauvorhaben der näheren umliegenden Bebauung. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Abstandsflächen werden nicht übernommen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.10.2015 10:58 Uhr