Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage durch Angela und Christian Gamperl auf der Fl.Nr. 559/1, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 15.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 15.09.2015 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich Geltungsbereich des Bebauungsplanes Seestraße. Folgende Festsetzungen werden berührt:

?        Baufensterüberschreitung für Wohnhaus und Garagen
?        Dachform Garage (Flachdach statt Satteldach)

Für die Nebengebäude sind Baufenster vorhanden, können jedoch nicht ganz in der Örtlichkeit genutzt werden. Wohnhaus und Garage sind aufgrund einzuhaltender Abstandsflächen teilweise außerhalb der Baufenster.
Für das Garagengebäude ist als Dachform, wie auf dem Hauptgebäude, ein Satteldach vorgeschrieben. Aus Gründen der Belichtung des Haupthauses ist ein Flachdach erforderlich. Die Stellplätze für das bestehende Wohngebäude sind nachzuweisen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 Abs.1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiungen hinsichtlich der Baufenster (Wohnhaus und Garage) und Dachform der Garage werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Popp hat an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO nicht teilgenommen.

Datenstand vom 22.10.2015 10:58 Uhr