Errichtung einer weiteren Photovoltaikanlage auf dem Dach der Schule zur Eigennutzung; Umsetzung des Energienutzungskonzeptes; Beratung über Umsetzung und Schuldachsanierung


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 20.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 13. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.10.2015 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Im Energienutzungskonzept der Ampertalgemeinden wird unter anderem zu einer Photovoltaikanlage auf dem südlichen Dach der Schule (Bauteil D) geraten. Die Anlage wird mit Baukosten von ca. 60.000,00 € und einer statischen Amortisation von 11,6 Jahren berechnet. Ein Anteil des Stromverbrauchs der Schule würde somit selbst erzeugt werden.

Vor Umsetzung dieser Anlage ist jedoch zunächst das zur Verfügung stehende Dach genauer zu behandeln:
Die für eine PV-Anlage in Frage kommende Fläche ist aktuell als Flachdach ausgebildet und wurde im Jahr 1975 zusammen mit dem Dach der Aula hergestellt. Dämmung und Flachdachabdichtung sind also ca. 40 Jahre alt. Bei Flachdächern spricht man von Lebensdauern von ca. 25 bis 30 Jahren, damit liegt dieses Dach bereits 10 Jahre darüber.
Das Dach der Aula wurde bereits Anfang 2015 notabgedichtet, weil an mehreren Stellen Undichtigkeiten zu Wassereintritt führten. Hierfür mussten ca. 16.000,00 € investiert werden um die Dichtigkeit wieder herzustellen. Am 06.10.15 wurde wieder eine Stelle mit Wassereintritt in der Aula festgestellt, die Notreparatur steht hier noch aus.
Eine Montage von Photovoltaikelementen auf der alten Flachdachabdichtung erscheint aufgrund des Alters und der drohenden Undichtigkeiten nicht sinnvoll.
Die Anlage ist also zusammen mit einer Sanierung des Schulhausdaches zu betrachten, auch um eine entsprechende Dämmung der Gebäudedecke zu erreichen.

Das IB Wacker hat drei verschiedene Ausbauvarianten zusammengestellt, bei der entweder der Bau eines Schrägdachs (Sattel- oder Pultform) oder eine Flachdachsanierung in Frage kommen. Die statische Überprüfung des Daches hat ergeben, dass alle drei Varianten möglich sind.

Variante 1
Pultdach mit 5° bzw. 7° Dachneigung
Vorteile:
Gesamtfläche kann mit Photovoltaikelementen belegt werden, Dichtheit des Daches über Jahre gewährleistet, Dämmung kann auf alter Flachdachdämmung aufgelegt werden.
Nachteile:
Neue Dachentwässerung erforderlich (Fallrohre außen und versickern im Schulgarten)
Lichtkuppeln müssen nach oben geführt werden.
Kosten ca. 215.000,00 €

Variante 2
Satteldach mit 5° bzw. 7° Dachneigung
Vorteile:
Dichtheit des Daches über Jahre gewährleistet, Dämmung kann auf alter Flachdachdämmung aufgelegt werden.
Nachteile:
Photovoltaikelemente bei abgewandter Seite müssen aufgeständert werden, weniger Elemente möglich.
Neue Dachentwässerung erforderlich (Fallrohre außen und Versickern im Schulgarten) auf Seite Innenhof/Aula schwer möglich.
Lichtkuppeln müssen nach oben geführt werden.
Kosten ca. 227.000,00 €


Variante 3
Flachdachsanierung
Vorteile:
Bestehende Entwässerung in der Dachmitte kann weiter verwendet werden, Dachform wird gestalterisch nicht geändert.
Nachteile:
Photovoltaikelemente müssen aufgeständert werden, Attika und Lichtkuppeln müssen erhöht werden um die Stärke der Dämmung auszugleichen
Flachdachsystem hat 25 Jahre Garantie, danach gleiches Problem wie heute, jedoch mit Photovoltaikanlage darüber.
Kosten ca. 220.000,00 €

Hinweis:
Auch die Sanierung der Flachdachfläche Bauteil C (Aula, kleine Schulhalle, Sekretariat) steht in absehbarer Zeit an, da immer wieder Undichtigkeiten in diesem Dach auftreten. Hier könnten ähnliche Lösungen angestrebt werden.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglieder Dinkel, Zandt und Mück sprachen sich gegen die Flachdachsanierung und für ein Pultdach aus.

Herr Zwingler hinterfragte die Notwendigkeit der Lichtkuppeln und schlug als Alternative ein asymmetrisches Satteldach vor.

GR Schuhbauer votierte ebenfalls gegen die Sanierung des Flachdaches und wollte wissen, ob nicht auch bei dem flachen Pultdach eine Aufständerung der Photovoltaikelemente erforderlich ist.
Lt. Herrn Henze ist eine Aufständerung nicht erforderlich. Es ist allerdings mit geringen Einbußen am Ertrag zu rechnen. Dafür können liegend aber mehr Module installiert werden.

Frau Huber wollte wissen, warum man ein derzeit noch funktionsfähiges Dach überhaupt sanieren muss, zumal man bei der Photovoltaikanlage nicht den optimalen Ertrag erhält.

Herr Raith unterstrich die Notwendigkeit der vorherigen Dachsanierung, wenn man eine Solarnutzung will.


Frau Huber stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, darüber abzustimmen, dass derzeit keine Dachsanierung erfolgen soll und auch keine Photovoltaikanlage installiert wird.
Über diesen Antrag lies der Vorsitzende zunächst abstimmen.

Beschluss 1

Dem Antrag von Frau Huber zur Geschäftsordnung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

Beschluss 2

Zum Antrag von Frau Huber beschließt der Gemeinderat, dass das Flachdach des Gebäudeteils D der Schule derzeit nicht saniert wird und auch keine Photovoltaikanlage installiert wird.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmungsbemerkung
Damit ist der Antrag von Frau Huber abgelehnt.

Beschluss 3

Zur Sanierung des Flachdaches auf dem Gebäudeteil D (Neubau) der Schule ist die Variante 1 "Pultdach" weiter zu verfolgen und eine entsprechende Planung erstellen lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Beschluss 4

Die Wacker Planungsgesellschaft, Nandlstadt, wird mit der Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung gemäß HOAI für die Sanierung des Flachdaches auf dem Gebäudeteil D (Neubau) der Schule mit einem "Pultdach" beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Beschluss 5

Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten der Sanierung des Flachdaches über der Aula (Bauteil C) der Schule überprüfen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.11.2015 10:10 Uhr