Antrag auf Gewährung eines Geh- und Fahrtrechtes zugunsten Hermann Kauth auf der Fl.Nr. 38/17, Gemarkung Aiterbach in Zusammenhang der Bebauung der Fl.Nr. 64, Gemarkung Aiterbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 23.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 23.02.2016 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Zur beabsichtigten Bebauung der Fl.Nr. 64, Gemarkung Aiterbach mit einem Ersatzbau eines bestehenden Wohnhauses wird im Zuge des Genehmigungsverfahrens durch das LRA Freising gefordert, dass für den Antragsteller auf der Fl.Nr. 38/17, Gemarkung Aiterbach, durch die Gemeinde ein Geh- und Fahrtrecht (ca. 20 m²) zugunsten der Fl.Nr. 64, Gemarkung Aiterbach, eingetragen werden muss. Ansonsten liegt das bereits genehmigte alte Wohnhaus (wird abgerissen) und das neue Wohnhaus nicht an einer öffentlich befahrenen Verkehrsfläche. Im Bestand liegt nur ein Gehwegrecht vor.

Diskussionsverlauf

Frau Kreß regte an, dem Antragsteller die Fläche zum Kauf anzubieten.

Beschluss

Dem Antrag zur Bestellung eines Geh- und Fahrtrechts auf dem Grundstück Fl.Nr. 38/17 Gemarkung Aiterbach zugunsten des Grundstücks Fl.Nr. 64, Gemarkung Aiterbach, wird zugestimmt. Der Antragsteller ist mit den üblichen Modalitäten zur Eintragung der erforderlichen Grunddienstbarkeit einverstanden. Die anfallenden Kosten (Entschädigung, Beurkundung usw.) sind durch den Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.03.2016 11:31 Uhr