Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Carport sowie Stellplätze durch Christine Schmid auf der Fl.Nr. 1, Gemarkung Tünzhausen Hinweis auf TOP 2 Beschluss-Nr. 149 der GR-Sitzung vom 24.11.2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 23.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 23.02.2016 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben ist nach den vorliegenden Antragsunterlagen identisch mit den Unterlagen der formlosen Bauvoranfrage. Diese war Beratungsgegenstand der Gemeinderatssitzung vom 24.11.2016 (Beschluss-Nr. 149).
In Art und Maß der umliegenden Bebauung befinden sich lediglich das alte landwirtschaftliche Wohnhaus sowie das Stallgebäude als zweigeschossige Bebauung. Die Lage des geplanten Einfamilienwohnhauses ist das letzte Gebäude zur freien Natur hin und wirkt sich durch die Zweigeschossigkeit auf eine „Abrundung“ des Ortsteiles Tünzhausen nicht positiv aus.

Diskussionsverlauf

Die Gemeinderatsmitglieder Schrödl, Kreß und Glück waren der Ansicht, dass sich das geplante Gebäude (E+1) in die vorhandene Bebauung der Umgebung einfügt und dem Vorhaben zugestimmt werden kann.
Bürgermeister Popp wies nochmal darauf hin, dass sich der eingereichte Bauantrag nicht von der Bauvoranfrage unterscheidet.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 14.03.2016 11:31 Uhr