Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage und Carport durch Bernd und Yvonne Jacobs auf der Fl.Nr. 1318/2, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 08.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.03.2016 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Glonnfeld. Für das Doppelhaus sind folgende Befreiungen vom Bebauungsplan notwendig:

?                Dachneigung (statt 27° neu 38°)
?                Baufenster (Verschiebung nach Süden, bedingt durch Standort Garagen)
?                Standort Garagen

Erforderliche Stellplätze werden nachgewiesen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Glonnfeld" für Baufenster und Dachneigung werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.03.2016 14:13 Uhr