Anlieferung von Grüngut und Bauschutt auf dem Wertstoffhof - Verzicht auf Gebührenerhebung; Hinweis auf Beschluss-Nr. 63 der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 10.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.05.2016 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Mit Beschluss-Nr. 63 vom 28.04.2015 hat der Gemeinderat die kostenlose Anlieferung von Grüngut und Bauschutt aus den Privathaushalten am Wertstoffhof beschlossen. Diese Regelung wurde zunächst auf 1 Jahr befristet. Der Gemeinderat hat festzulegen, ob diese Regelung auf Dauer beibehalten wird.

Von Mai 2015 bis März 2016 sind Kosten in Höhe von 17.200,00 € angefallen. Hochgerechnet auf ein Jahr ergeben sich Kosten von 19.000,00 €. Diesen Ausgaben stehen Einnahmen von 400,00 € gegenüber.

Diskussionsverlauf

Herr Huber bat um Prüfung, ob nicht eine getrennte Erfassung bzw. Anlieferung von Grüngut und Schnittgut erfolgen kann.

Herr Schrödl meinte, dass das angelieferte Grün- und Schnittgut von der Entsorgungsfirma verwertet wird. Unter Umständen könnte dafür vom Entsorger auch eine Vergütung bezahlt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Anlieferung von Grüngut und Bauschutt aus den Privathaushalten am Wertstoffhof auf Dauer kostenlos erfolgen kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2016 08:41 Uhr