Antrag der Stefan Pellmeyer GmbH & Co. Immobilien KG, Allershausen, auf Erlaubnis zur Erweiterung der Fernwärmeleitung in der Kesselbodenstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 10.05.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Beschluss-Nr. 165 vom 15.12.2015 wurde der Fa. Stefan Pellmeyer GmbH & Co. Immobilien KG, Albert-Schweitzer-Str. 14, Allershausen, die Erlaubnis zur Verlegung einer Fernwärmeleitung in der Kesselbodenstraße auf einer Länge von ca. 155 m erteilt.
Die Fa. Stefan Pellmeyer GmbH & Co. Immobilien KG beabsichtigt nunmehr, die Fernwärmeleitung um 70 m bis zum Grundstück Kesselbodenstr. 9 zu verlängern. Dazu wird mit Schreiben vom 1.5.2016 die Erlaubnis zur Verlegung der Leitung im öffentlichen Straßengrund beantragt.
Diskussionsverlauf
Herr Schrödl regte im Hinblick auf den Ausbau der Kesselbodenstraße an, dass der Antragsteller evtl. weitere Ausbaupläne des Fernwärmenetzes vorlegen soll.
Frau Huber wies auf mögliche Setzungen des Leitungsgrabens hin und es erschien ihr der Einbau einer Tragdeckschicht nicht ausreichend.
GL Vachal schlug vor, es bei dem Einbau der Tragdeckschicht zu belassen und beim Ausbau der Kesselbodenstraße für den Bereich des Leitungsgrabens Verdichtungsproben (Lastplattenversuche) durchzuführen um nach dem Straßenbau Setzungen zu vermeiden. Die Kosten sind dem Antragsteller aufzuerlegen.
Beschluss
Die Gemeinde erteilt der Fa. Stefan Pellmeyer GmbH & Co. Immobilien KG, Albert-Schweitzer-Str. 14, Allershausen, die Erlaubnis zur Verlegung (Verlängerung) der Fernwärmeleitung in der Kesselbodenstraße bis zum Grundstück Kesselbodenstr. 9. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Gemeinde ein Bestandsplan vorzulegen. Der Aufgrabungsbereich ist mit einer Tragdeckschicht zu versehen. Beim Ausbau der Kesselbodenstraße sind für den Bereich des Leitungsgrabens Verdichtungsproben (Lastplattenversuche) durchzuführen,
um nach dem Straßenbau Setzungen zu vermeiden. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Es ist ein entsprechender Vertrag abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Datenstand vom 13.06.2016 08:41 Uhr