Sanierung der Flachdächer an der Schule - Gebäudeteil C und D; Hinweis auf TOP 5 der GR-Sitzung vom 22.3.2016; a) Information über mögliche Bezuschussung und ggf. Beschlussfassung zur zeitlichen Verschiebung der Baumaßnahme b) Vergabe der Tragwerksplanung zur Flachdachsanierung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 10.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 10.05.2016 ö Beschliessend 10

Sachverhalt

Bei der Regierung von Oberbayern wurde angefragt, ob es für die Sanierung der beiden Flachdächer am Schulgebäude staatliche Zuschüsse gibt.
Der zuständige Sachbearbeiter hat dazu nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen mitgeteilt, dass bei den angegebenen Baukosten von 496.000,00 € mit einem Zuschuss von rund 200.000,00 € zu rechnen ist (= ca. 35 % der zuwendungsfähigen Kosten).
Allerdings kommt eine Bewilligung derzeit nicht in Betracht, weil die Maßnahme nicht im vergangenen Jahr zur Mitteleinplanung angemeldet worden ist. Es soll auf jeden Fall der Zuschussantrag gestellt werden. Sollten Maßnahmen bei anderen Gemeinden ausfallen, rücken Projekte nach. Auf jeden Fall erfolgt dann die Förderung im Jahr 2017.

Es wird daher vorgeschlagen, die Sanierung der Flachdächer auf das kommende Jahr zu verschieben um die staatliche Förderung in Anspruch nehmen zu können. Sollten in der Zwischenzeit Schäden an einem Dach auftreten, können diese mit geringem Aufwand beseitigt werden. Nachdem die Photovoltaikanlage damit auch erst ein Jahr später installiert werden kann, fällt der im Energienutzungskonzept ermittelte Ertrag von ca. 4.460,00 € aus. Durch den bisher nicht einkalkulierten Zuschuss verbleibt für die Gemeinde dennoch bei der Verschiebung ein dickes Plus.

Für die beschlossene Sanierung der Flachdächer an der Schule (Gebäudeteil C+D) ist zur Aufbringung der Dachstühle und der Photovoltaikanlage auf Bauteil D eine statische Berechnung erforderlich. Die Tragwerksplanung wird vom Büro Brandl+Eltschig, Freising mit 20.549,60 € netto angeboten. Grundlage ist § 52 HOAI, Honorarzone II Mitte.

Beschluss 1

a) Information über mögliche Bezuschussung und ggf. Beschlussfassung zur zeitlichen Verschiebung der Baumaßnahme

Um die staatliche Förderung für die Sanierung der beiden Flachdächer an der Schule in Anspruch nehmen zu können, beschließt der Gemeinderat, die Maßnahme auf das Jahr 2017 zu verschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Vergabe der Tragwerksplanung zur Flachdachsanierung

Für die beschlossene Sanierung der Flachdächer an der Schule (Gebäudeteil C+D) ist zur Aufbringung der Dachstühle und der Photovoltaikanlage auf Bauteil D eine statische Berechnung erforderlich. Die Tragwerksplanung wird vom Büro Brandl+Eltschig, Freising mit 20.549,60 € netto angeboten. Grundlage ist § 52 HOAI, Honorarzone II Mitte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2016 08:41 Uhr