Einhausung der Rampe vor Achse A ab Isotainerwaschplatz bis Achse 5a durch die Akkumula Immobilien GmbH & Co KG auf der Fl.Nr. 1219, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 02.08.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 02.08.2016 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Der Antrag ist als sog. Freisteller bei der Gemeinde eingereicht worden. Das Gebäude ist jedoch nach der Klassifizierung ein Sonderbau. Der Bauantrag wird deshalb im Genehmigungsverfahren behandelt.
Die Einhausung der Anfahrrampen erfolgt auf der nördlichen Gebäudeseite (gegenüber Parkplatz Disco).
Mit der Einhausung auf einer Länge von 33,35 m soll ein bisher großer Wärmeverlust ausgeglichen werden. Die Dämmung erfolgt mit Dämmpaneelen und wärmegedämmter Drehtüren . Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Kammerfeld Süd sind eingehalten.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.09.2016 11:21 Uhr