Einhausung der Rampe vor Achse A ab Isotainerwaschplatz bis Achse 5a durch die Akkumula Immobilien GmbH & Co KG auf der Fl.Nr. 1219, Gemarkung Allershausen
Daten angezeigt aus Sitzung: 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 02.08.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) | 10. Sitzung des Gemeinderates Allershausen | 02.08.2016 | ö | Beschliessend | 3 |
Sachverhalt
Der Antrag ist als sog. Freisteller bei der Gemeinde eingereicht worden. Das Gebäude ist jedoch nach der Klassifizierung ein Sonderbau. Der Bauantrag wird deshalb im Genehmigungsverfahren behandelt.
Die Einhausung der Anfahrrampen erfolgt auf der nördlichen Gebäudeseite (gegenüber Parkplatz Disco).
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.09.2016 11:21 Uhr