Umbau eines Dreifamilienwohnhauses in ein Vierfamilienwohnhauses, Anbau eines Treppenhauses durch Melanie Meyer, Tünzhausen
Daten angezeigt aus Sitzung: 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 06.09.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) | 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen | 06.09.2016 | ö | 3 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich des Ortsteiles Tünzhausen und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Mit der Baumaßnahme wird im Dachgeschoss eine zusätzliche Wohneinheit errichtet. Mit dem Treppenhaus ist die zusätzliche Wohnung im Dachgeschoss erreichbar. Am Bestand des bestehenden Wohnhauses wird keine Veränderung vorgenommen. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.10.2016 12:00 Uhr