Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohngebäudes mit 18 Werkswohnungen für Auszubildende und Nachwuchskräfte durch Johann Weber auf der FlNr. 453, Gemarkung Tünzhausen (Göttschlag)
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 06.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich in Göttschlag. Der Bereich Göttschlag ist durch eine Einbeziehungssatzung dem Innenbereich gleichgestellt.
Der Baukörper hat die Maße 29,98 m x 13,74 m und hat Erdgeschoss und Obergeschoss. Als Dachform wurde ein Flachdach gewählt.
Das Gebäude beinhaltet 18 Singlewohnungen mit einfacher Ausstattung. Die Fassade wird mit Faserzementplatten verkleidet. Farbgebung nach Wahl. Es ist nicht als Boardinghaus oder Hotel geplant, sondern als reine Wohnnutzung mit mittelfristigen Mietverhältnissen. Nach Auffassung der Verwaltung und des Landratsamtes Freising fügt sich das Gebäude mit seiner Kubatur und Gestaltung nicht in die nähere Umgebung ein. Das Gebäude liegt im vorläufig festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Amper und ist damit nicht zulässig.
Diskussionsverlauf
Herr Lerchl verwies auf die akute Wohnungsnot und plädierte für eine Genehmigung des Vorhabens.
Die Gemeinderatsmitglieder Dinkel, Kopp und Gründel sowie 2. Bürgermeister Vaas vertraten die Ansicht, dass dieser Gebäudekomplex nicht in den dörflich geprägten Ortsteil Göttschlag passt. Auch Gemeinderatsmitglied Schrödl äußerte Bedenken.
Herr Held wollte wissen, inwieweit das vorläufig festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Amper verbindlich ist. Bei entsprechendem Ausgleich des verloren gehenden Rückhalteraumes müsste doch das Vorhaben zulässig sein.
1. Bürgermeister bestätigte, dass auch das vorläufig festgesetzte Überschwemmungsgebiet uneingeschränkt verbindlich ist. Einem Ausgleich des Retentionsraumverlustes müssen Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt im Wasserrechtsverfahren zustimmen.
Herr Schrödl und Herr Schuhbauer sahen die Errichtung der Wohnungen grundsätzlich positiv, allerdings nicht die vorgesehene Gebäudekubatur mit dem Pultdach. Evtl. könne man ja die Wohnungen auf mehrere Gebäudekomplexe aufteilen.
Dazu meinte 1. Bürgermeister Popp, dass der Antragsteller am besten mit dem Landratsamt Freising als Genehmigungsbehörde abstimmen soll, welche Bebauung ggf. in Göttschlag möglich ist.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs.1 BauGB wird hergestellt. Das Gebäude fügt sich hinsichtlich Maß der Bebauung nicht in die nähere umliegende Bebauung ein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 16
Abstimmungsbemerkung
Damit ist das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Datenstand vom 13.10.2016 12:00 Uhr