Bebauungsplan Gewerbepark Kranzberg BA III und 5. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Kranzberg; Stellungnahme zur frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping)


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 06.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.09.2016 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Kranzberg beabsichtigt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Gewerbeparks an der Flurstraße zu schaffen. Damit soll das bereits vorhandene Gewerbegebiet in einem dritten Bauabschnitt vergrößert werden, um für ortsansässige Unternehmen zusätzliche Entwicklungsflächen zu schaffen. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Erschließung wird über einen Anschluss an die Flurstraße und einer davon abzweigenden, noch nicht ausgebauten Zuwegung, die bereits im zweiten BA ausgewiesen wurde, sichergestellt. Diese Zuwegung wird entsprechend den Erfordernissen zur Erschließungsstraße ausgebaut und sichert somit die notwendige verkehrstechnische Anbindung.

Beschluss

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbepark Kranzberg BA III" und die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kranzberg werden keine Bedenken und Anregungen vorgeb racht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2016 12:00 Uhr