Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Aiterbach; Antrag Gertraud Huber; Hinweis auf TOP 5 der GR-Sitzung vom 09.06.2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 06.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.09.2016 ö Beschliessend 7

Sachverhalt

Frau Gertraud Huber, Freisinger Str. 18, 85391 Allershausen, beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.Nr. 367, Gemarkung Aiterbach, ein Wohnhaus zu errichten. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Der Gemeinderat hat mit Beschluss-Nr. 161 vom 28.10.2014 zu einem entsprechenden Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Mit Schreiben vom 19.12.2014 hat das Landratsamt Freising mitgeteilt, dass eine Genehmigung nach der gegenwärtigen Sach- und Rechtslage (Vorhaben befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB) nicht möglich ist. Mit dem Erlass einer Einbeziehungssatzung könnte durch die Gemeinde eine neue Rechtslage geschaffen werden.

Frau Huber beantragt nunmehr den Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für ihr Grundstück Fl.Nr. 367, Gemarkung Aiterbach, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung Ihres Bauvorhabens zu schaffen.

In der Sitzung am 9.6.2015 hat der Gemeinderat den Antrag zunächst zurück gestellt. Es sollte geklärt werden, ob nicht ein größerer Umgriff durch einen Bebauungsplan überplant werden sollte. Das Landratsamt Freising rät von einer solchen Planung ab. Mit den evtl. betroffenen Grundeigentümern wurde daher noch nicht gesprochen.
Bei einer Reduzierung der Einbeziehungsfläche (siehe Lageplan) könnte entlang der Straße nach Unterkienberg immer noch eine Grundabtretung für die Anlegung eines Radweges erfolgen, wie sie in der Sitzung am 9.6.15 von den Gemeinderatsmitgliedern Kreß und Schuhbauer angeregt worden ist.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Schrödl war der Meinung, dass für diesen Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt werden sollte.

Herr Held forderte, in der Satzung Festsetzungen hinsichtlich Maß und Art der baulichen Nutzung festzusetzen.

Herr Glück und Herr Schuhbauer regten an, mit der Antragstellerin bezüglich einer Grundabtretung zur Straßenverbeiterung bzw. Anlegung eines Radweges zu verhandeln.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum Antrag von Frau Gertraud Huber, Freisinger Str. 18, 85391 Allershausen, den südlichen Ortsrand von Aiterbach mit einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB abzurunden. In den Geltungsbereich einzubeziehen sind die nördlichen Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 367, 368 und die Grundstücke Fl.Nr. 367/2 und 370/1, Gemarkung Aiterbach (siehe Lageplan).

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird die Partnerschaftsgesellschaft KPT Architekten und Ingenieure, Sonnenstr. 29, 85356 Freising beauftragt.

Die Verwaltung hat das Genehmigungsverfahren einzuleiten und die Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Die Kosten der Planung und des Verfahrens sind von der Antragstellerin zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Christian Huber war von der Beratung und Beschlussfassung aufgrund Art. 49 GO ausgeschlossen.

Datenstand vom 13.10.2016 12:00 Uhr