Freiwillige Förderung der Kinderstube Fridoline;
Antrag des Kinder-, Mütter- und Familienzentrums e.V. auf Förderung der "tatsächlichen Kinder" für das Betreuungsjahr 2015/16 und Aufhebung der Deckelung der förderfähigen Plätze;
Hinweis auf Beschluss-Nr. 25 vom 7.2.2006
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 06.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Beschluss-Nr. 25 vom 7.2.2006 hat der Gemeinderat zur freiwilligen Förderung des Betreuungsangebots der "Kinderstube Fridoline" festgelegt. Danach werden nach den Fördersätzen des BayKiBiG maximal 7 Plätze bezuschusst.
Mit Schreiben vom 27.5.2016 beantragt nunmehr das Kinder-, Mütter- und Familienzentrum e.V. die Förderung nach der tatsächlichen Zahl der Kinder aus dem Gemeindebereich Allershausen. Um dem Betreuungswunsch der Eltern nachzukommen, arbeitet die Kinderstube Fridoline seit September 2015 mit zwei Spielgruppen. Das Angebot wird von bis zu 16 Kindern wahrgenommen. Dies ist auch ein Ausfluss aus der Gewährung des Betreuungsgeldes. Die Eltern bekommen nämlich das Betreuungsgeld auch dann, wenn ihr Kind in eine Spielgruppe geht, weil diese nicht nach § 45 SGB VIII gefördert ist und es sich nicht um eine Betreuungseinrichtung nach dem BayKiBiG handelt. Zudem ist für die kürzere tageweise Betreuungszeit der Elternbeitrag wesentlich geringer als für einen Krippenplatz. Die stärkere Inanspruchnahme der Betreuung in der Kinderstube hatte zur Folge, dass zum 1.9.15 eine Krippengruppe aufgelöst worden ist. Seit April 2016 arbeitet die Krippe wieder mit 6 Gruppen.
Die Förderung der beiden Gruppen in der Kinderstube würde unter Zugrundelegung der Festlegungen vom 7.2.2006 einen Zuschussbetrag in Höhe von 15.200,00 € für 14 Plätze und 17.400,00 € für 16 Plätze ergeben.
Zum Vergleich:
Zuschussbetrag für eine Gruppe im Jahr 2015/16: 7.600,00 €
Zuschussbetrag für eine Gruppe im Jahr 2014/15: 7.151,00 €
Der erhöhten Bezuschussung für die beiden Gruppen der Kinderstube im Betreuungsjahr 2015/16 steht der Wegfall der Förderung einer Krippengruppe für 7 Monate gegenüber. Dieser bewegt sich, gleiche Belegungszahl und Buchungszeit unterstellt, in einer ähnlichen Höhe, da der freiwillige Zuschuss dem kommunalen Anteil der Förderung entspricht bzw. sich daran orientiert.
Des Weiteren wird beantragt, die Deckelung auf 7 Betreuungsplätze aufzuheben und künftig generell nach der tatsächlichen Zahl der Kinder zu fördern (lt. Angabe von Frau Weiner max. 10 Plätze).
Beschluss
Zum Antrag des Kinder-, Mütter- und Familienzentrums e.V. vom 27.5.2016 beschließt der Gemeinderat für das Betreuungsjahr 2015/16 auch die zweite Gruppe der Kinderstube Fridoline nach den Grundsätzen des Beschlusses Nr. 25 vom 7.2.2006 zu fördern. Grundlage der Bezuschussung ist die vorgelegte Aufstellung für max. 16 Kinder.
Die Regelung gilt ausdrücklich nur für das Betreuungsjahr 2015/16. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass derartige Veränderungen, wie Schließung einer Krippengruppe etc., künftig frühzeitig der Gemeinde anzuzeigen sind.
Die Deckelung auf 7 förderfähige Plätze für die Kinderstube Fridoline gemäß Beschluss-Nr. 25 vom 7.2.2006 wird aufgehoben. Ab dem Betreuungsjahr 2016/17 erfolgt die Förderung in analoger Anwendung des BayKiBiG nach der Zahl der Kinder mit Wohnsitz im Gemeindebereich Allershausen, die die Einrichtung tatsächlich besuchen mit maximal bis zu 10 Betreuungsplätzen.
Die übrigen Festlegungen des Beschlusses
Nr. 25 vom 7.2.2016 gelten weiterhin.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.10.2016 12:00 Uhr