Erneuerung der Wasserrechtserlaubnis für die Kläranlage und Mischwasserentlastungen;
Auftragserteilung zur Erstellung der Antragsunterlagen
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 27.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Bescheid vom 10.07.1997 hat das Landratsamt Freising die Erlaubnis nach § 7 WHG i.V. mit Art. 16 BayWG für das Einleiten des behandelten Abwassers aus der Kläranlage Allershausen in die Amper und des abgeschlagenen Mischwassers in die Amper und die Glonn sowie des Regenwassers aus den Regenwasserkanälen in die Glonn und den Mühlbach erteilt. Die Erlaubnis endet am 31.07.2017 und muss neu beantragt werden. Dazu sind neue Unterlagen und Berechnungen zu erstellen. Dazu wurde vom Ing.-Büro Dippold und Gerold, Germering ein Angebot eingeholt. Dieses liegt bei 16.868,25 € brutto für die Erstellung des Antrages für die wasserrechtliche Erlaubnis Kläranlage und Mischwasserentlastungen. Das IB Dippold und Gerold war bisher schon bei Umbaumaßnahmen und Ertüchtigung der Kläranlage für die Gemeinde tätig. Aus diesem Grund wurde auf die Einholung weiterer Angebote verzichtet.
Die erforderlichen Planungsleistungen zur Erstellung der Antragsunterlagen bietet das IB Dippold und Gerold mit 16.868,25 € brutto an.
Beschluss
Das Ing.-Büro Dippold und Gerold, Sembdnerstr. 7, Germering wird mit der Erstellung der Antragsunterlagen zur
Erneuerung des Wasserrechts für die Kläranlage und die Mischwasserentlastungen entsprechend dem Angebot vom 01.08.2016 beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.10.2016 09:08 Uhr