Antrag auf Nutzungsänderung des früheren Wohngebäudes Atterstraße 51 von gewerblicher Nutzung wieder in ein Wohngebäude durch Robert und Tina Böhm auf der Fl.Nr. 35/1, Gemarkung Aiterbach
Daten angezeigt aus Sitzung: 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 08.11.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) | 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen | 08.11.2016 | ö | Beschliessend | 2 |
Sachverhalt
Das Gebäude Atterstraße 51 wurde im Jahr 2013 von einer Wohnnutzung in eine gewerbliche Nutzung umgestaltet.
Nun soll auf Antrag der Antragsteller das Gebäude wieder als Wohnhaus genutzt werden. Das Gebäude soll im Bestand nicht verändert werden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.11.2016 08:55 Uhr