Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen durch Hedwig Reichlmayr auf der Fl.Nr. 2767/3, Gemarkung Allershausen; Hinweis auf TOP 2 der GR-Sitzung vom 04.08.2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 08.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.11.2016 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück ist im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan Allershausen als MD-Gebiet dargestellt. Der vorliegende Antrag auf Vorbescheid sieht nun eine Bebauung mit einem Doppelhaus vor. Die Bauweise erfolgt in E + D und ist mit den Außenmaßen 16,00 m x 12,00 m geplant. Die Garagen sind an den Grundstücksgrenzen geplant. Das Dach weist eine Neigung von 42° aus. Die GFZ bzw. GRZ wird mit 0,16 angegeben.
Die nähere Bebauung ist geprägt mit 1 oder 2 Wohneinheiten. Das geplante Gebäude fügt sich in die nähere umliegende Bebauung ein.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. BauGB wird hergestellt. Die Zufahrt zu den bereits bestehenden Gebäuden bzw. Grundstücken ist mit einem Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht grundbuchamtlich nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.11.2016 08:55 Uhr