Antrag des Fischereivereins Petri e. V. Allershausen auf Verlängerung des Pachtvertrages für den Fischweiher in Tünzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 08.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 14. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 08.11.2016 ö Beschliessend 9

Sachverhalt

Der Fischereiverein Petri e. V. Allershausen beantragt die Verlängerung des Pachtvertrages für den kleinen Tünzhauser Weiher (Fl.Nr. 242/19 Gemarkung Tünzhausen, Fischweiher 801/150) um weitere 10 Jahre. Nachdem der Verein überwiegend die Gewässerpflege übernimmt, wird um eine nicht übermäßige Erhöhung des bisherigen Pachtzinses von jährlich 210,00 € gebeten.

Als Anhaltspunkt für die Erhöhung wird seitens der Verwaltung die Zugrundelegung des Verbraucherpreisindexes (Inflationsrate) vorgeschlagen. Danach ergibt sich ein abgerundeter Pachtzins von jährlich 240,00 €.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Vaas und Mück sprechen sich für eine Beibehaltung des bisherigen Pachtzinses aus mit der Begründung, dass der Antragsteller gute Jugendarbeit leistet und auch bisher keine Zuschussleistungen bei der Gemeinde beantragt hat.
Gemeinderatsmitglied Held spricht sich für eine Erhöhung des Pachtzinses analog der Pachtzinssätze für landwirtschaftliche Grundstücke aus.

Beschluss 1

Der Pachtvertrag für den kleinen Tünzhauser Weiher (Fl.Nr. 242/19 Gemarkung Tünzhausen) mit dem Fischereiverein Petri e. V. Allershausen wird um 10 Jahre verlängert (01.01.2017 bis 31.12.2026). Als Pachtzins wird ein jährlicher Betrag von 240,00 € festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 12

Beschluss 2

Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird der Punkt nochmals zur Abstimmung gestellt. Der Pachtvertrag für den kleinen Tünzhauser Weiher (Fl.Nr. 242/19 Gemarkung Tünzhausen) mit dem Fischereiverein Petri e. V. Allershausen wird um 10 Jahre verlängert (01.01.2017 bis 31.12.2026). Als Pachtzins wird der bisherige jährliche Betrag von 210,00 € festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Datenstand vom 28.11.2016 08:55 Uhr