Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung durch Georg Lugmeier auf der Fl.Nr. 9/3 (Teilfläche), Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 22.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 15. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 22.11.2016 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Im Rahmen des Vorbescheides soll geklärt werden, ob das vorgesehene Bauvorhaben auf der Fl.Nr. 9/3 (Teilfläche) planungsrechtlich zulässig ist.
Das zu bebauende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Freisinger Straße.
Es ist an dieser Stelle kein Baufenster vorgesehen.
Der Baukörper beträgt 9,50 x 10,00 m (Wohnhaus) bzw. 7,00 x 7,50 m (Einliegerwohnung).
Die Bebauung erfolgt in zwei geschossiger Weise (ohne Dachgeschoss) mit Satteldach.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Erforderliche Befreiungen hinsichtlich Baufenster, Dachform und Dachneigung werden erteilt. Nach der geltenden Satzung über die Bereitstellung von Stellplätzen sind je Wohneinheit zwei Stellplätze nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2016 12:17 Uhr