Antrag auf Baugenehmigung der Firma Yaskawa Europe GmbH, Hauptstr. 185, 65760 Eschborn, zum Neubau einer Montage- und Lagerhalle mit Bürogebäude in Allershausen, Fl.Nr. 1239, 1253/4, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 06.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 06.12.2016 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Erweiterung Gewerbepark A9“. In der heutigen Sitzung wurden die zur frühzeitigen Behördenbeteiligung (Scoping) nach § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erhobenen Bedenken und Anregungen behandelt und der Bebauungsplanentwurf gebilligt. Es ist nunmehr die öffentliche Auslegung durchzuführen. Somit hat der Bebauungsplan noch keine Planreife i.S. des § 33 BauGB.
Um den geplanten Baubeginn nicht zu gefährden, sollen die Planunterlagen bereits im Vorgriff auf die Planreife an das Landratsamt weitergeleitet werden.

Beschluss

Zu dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB im Vorgriff auf die Planreife nach § 33 BauGB erteilt.
Die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten. Ausdrücklich wird insbesondere auf die heute beschlossenen Änderungen des Bebauungsplanes hingewiesen (Einbeziehung der Johanniter-Sozialstation als Immissionsort im schalltechnischen Gutachten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, Vorlage eines Entwässerungsplans unter Beachtung von Ziffer B8 der Festsetzungen). Die Gestaltung der Fassade ist farblich an den Bestand anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.12.2016 08:18 Uhr