Mietanpassung für die Verwaltungsräume der VG im Rathaus Allershausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 06.12.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach § 1 Nr. 2 des Vertrages über die Mietanpassung für die Verwaltungsgebäude vom 01.02.2012 ist zum 01.01.2017 eine erneute Mietanpassung entsprechend dem Baukostenindex für Wohngebäude in Bayern möglich. Der Baukostenindex hat sich im maßgebenden Zeitraum Januar 2012 bis August 2016 von 104,7 auf 114,2 erhöht. Die Miete könnte danach um 9,5 % erhöht werden.
Macht man von dieser Möglichkeit der Mietanpassung Gebrauch, erhöht sich der m²-Preis für die Hauptnutzflächen von 9,00 € auf 9,85 € und für die Nebennutzflächen von 4,50 € auf 4,90 €.
Damit ergibt sich folgende Berechnung der neuen Miete:
Rathaus
|
HNF
m²
|
NNF
m²
|
Miete HNF
x 9,85 €
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Miete NNF
x 4,90 €
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Mtl. Miete
bisher €
|
Mtl Miete neu €
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Miet-
Erhöhung
mtl./jährlich
|
Allershausen
|
389,66
|
215,70
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3.838,15
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1.056,93
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4.477,59
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4.895,08
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350,01 €/ 4.200,12€
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Paunzhausen
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59,28
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42,72
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583,91
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209,33
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725,76
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793,24
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67,48 €/
809,76 €
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Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Mietanpassung für die Verwaltungsräume der VG im Rathaus Allershausen entsprechend § 3 Abs. 2 des Vertrages vom 07.02.2002 um 9,5 % ab 01.01.2017. Danach beträgt die Miete für das Rathaus in Allershausen mtl. 4.895,08 €. Dieser Mietzins kann frühestens zum 01.01.2022 erneut entsprechend dem Baukostenindex für Wohngebäude in Bayern angepasst werden.
Die übrigen Bestimmungen des Mietvertrages vom Februar 2002 bleiben unverändert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.12.2016 08:18 Uhr