Antrag Anton Wimmer Bestattungen GmbH auf Abschluss eines Änderungsvertrages zur Übertragung von Bestattungsdienstleistungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 06.12.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Fa. Anton Wimmer Bestattungen GmbH beantragt mit Schreiben vom 1.4.2016 eine Anpassung der Entgelte für Bestattungsdienstleistungen auf dem Gemeindefriedhof Allershausen und den Abschluss eines Änderungsvertrages zur Übertragung von Bestattungsdienstleistungen. Die letzte Anpassung datiert aus dem Jahr 2007 und war auf eine Dauer von fünf Jahren festgeschrieben. Die neuen Entgelte sowie die Konditionen des Vertrages aus dem Jahr 2007 ergeben sich aus den Anlagen.
Diskussionsverlauf
Frau Kreß erschienen die Preissteigerungen insbesondere für die Urnenbestattung und der Samstagzuschlag zu hoch.
Herr Glück erkundigte sich nach der Leistung "Verbringen der Urnenplatte zu Schilder Schmid". Dies muss nicht zwingend durch das Bestattungsunternehmen und auch nicht zwingend zu Schilder Schmid erfolgen.
Herr Lerchl wies darauf hin, dass es Aufgabe des Gemeinderats sei, Kosten zu senken und votierte für eine Ausschreibung der Dienstleistungen.
Herr Raith schlug vor, dem Antrag der Fa. Wimmer zuzustimmen, den Vertrag für die Bestattungsdienstleistungen wie von der Fa. vorgeschlagen zu verlängern und dann vor Ablauf von zwei Jahren auszuschreiben.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Änderungsvertrag zur Übertragung von Bestattungsdienstleistungen mit der Fa. Anton Wimmer Bestattungen GmbH, Freising, Kammergasse 2,
zu. Der Änderungsvertrag tritt am 1.1.2017 in Kraft. Die im Änderungsvertrag aufgeführten Preise sind zwei Jahre verbindlich.
Danach erfolgt eine Ausschreibung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.12.2016 08:18 Uhr