Antrag auf Erweiterung der Ortsrandsatzung in Laimbach für die Fl.Nr. 2360/4, Gemarkung Allershausen, durch Johanna Schuhbauer Hinweis auf TOP 12 der GR-Sitzung vom 18.03.2014


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 20.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 20.12.2016 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Mit GR-Beschluss vom 18.03.2014 wurde das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB für den Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses und eines Gebäudes mit Praxisräumen auf der Fl.Nr. 2360/4, Gemarkung Allershausen, grundsätzlich hergestellt. Der Überschreitung der Ortsrandsatzung wurde im geringen Maße zugestimmt.

Laut Prüfung durch das Landratsamt Freising liegt das Bauvorhaben jedoch tatsächlich überwiegend im Außenbereich.

Frau Johanna Schuhbauer beantragt mit Datum vom 10.12.2016 die Ortsrandsatzung Laimbach, in Kraft getreten am 18.04.1985, nach Norden zu erweitern.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Antrag von Frau Johanna Schuhbauer, Göttschlag 6, Allershausen, die Erweiterung der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Laimbach. In den Geltungsbereich einzubeziehen sind die nördlichen Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 2354, 2354/2, 2360/2, 2360/3, 2360/4, 2360/5, 2362/4, 2362/5 und 2363/2 Gemarkung Allershausen (siehe Lageplan Vorschlag 1).

Die Verwaltung hat das Genehmigungsverfahren einzuleiten und die Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Die Kosten der Planung und des Verfahrens sind von der Antragstellerin zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung ist vor Einleitung des Änderungsverfahrens von der Antragstellerin abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2017 10:14 Uhr