Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts;
Neufestsetzung der Aufwandsentschädigung für die örtliche Rechnungsprüfung
Daten angezeigt aus Sitzung:
17. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 20.12.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bei der letzten örtlichen Rechnungsprüfung wurde angeregt, die Entschädigung im Rechnungsprüfungsausschuss je volle Stunde von 10,00 € auf 15,00 € zu erhöhen.
Dazu ist § 3 Abs. 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts zu ändern.
Diskussionsverlauf
Herrn Glück erschien die Erhöhung um 50 % zu drastisch.
Gemeinderatsmitglied Gührs und 2. Bürgermeister Vaas votierten für die vorgeschlagene Anpassung. Die höhere Entschädigung ist für den Aufwand durchaus gerechtfertigt.
Herr Lerchl wies darauf hin, dass die Rechnungsprüfung ja tagsüber stattfindet und die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sich entweder frei nehmen müssen oder der Arbeitgeber Verdienstausfall gegenüber der Gemeinde geltend machen kann (ist auf jeden Fall höher als die vorgeschlagene höhere Entschädigung).
Herr Colombo wies darauf hin, dass der Stundensatz von 10,00 € für die Rechnungsprüfung seit mindestens zwei Legislaturperioden unverändert geblieben ist.
Beschluss
Die Entschädigung im Rechnungsprüfungsausschuss wird von 10,00 € je volle Stunde auf 15,00 € erhöht und § 3 Abs. 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geändert
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3
Datenstand vom 31.01.2017 10:14 Uhr