Neufassung des Pachtvertrages mit dem TSV Allershausen für das Sportgelände


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 14.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.02.2017 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Für das Sportgelände gibt es eine Vielzahl an Vereinbarungen und Pachtverträgen zwischen der Gemeinde Allershausen und dem TSV Allershausen. Diese Verträge sollten zur besseren Verständlichkeit in einem Vertrag zusammengefasst werden.
Außerdem ist in den bisherigen Verträgen nicht eindeutig geregelt, wer für welche Maßnahmen die Kosten zu tragen hat. Dazu soll in dem neuen Vertrag eine entsprechende klarere Regelegung fixiert werden.

Ein entsprechender Vertragsentwurf wurde erstellt und ist beigefügt.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die verschiedenen Vereinbarungen und Pachtverträge mit dem TSV Allershausen in einem neuen Pachtvertrag zusammen zu fassen. Der von der Verwaltung vorgelegte Vertragsentwurf soll abgeschlossen werden.

1. Bürgermeister Popp schlug vor, § 7 Abs. 4 des Vertragsentwurfs um die Kegelbahn, Tennisplätzen und Stockbahnen zu ergänzen.

Diskussionsverlauf

Nach Ansicht von Gemeinderatsmitglied Held macht die Zusammenfassung der bisherigen Verträge in einem neuen Vertrag durchaus Sinn. Allerdings ist er mit der vorgeschlagenen Regelung in § 7 zur Instandhaltung nicht einverstanden. Diese Formulierungen sind ein Freibrief für den TSV, der anschafft und die Gemeinde zu zahlen hat. So kann er dem Vertrag nicht zustimmen. Er vermisst außerdem, dass sich der TSV an den Kosten der Flutlichtanlage beteiligt. Der Sportverein erhält zudem von der Gemeinde jährliche Zuschüsse von 60.000,00 €.

Dem widersprach GL Vachal. Es ist keinesfalls so, dass der TSV anschafft und die Gemeinde die Maßnahmen durchzuführen hat. Es ist immer ein Beschluss des Gemeinderats notwendig.

Herr Colombo wies auf die Verpflichtung nach § 2 Abs. 4 des Vertragsentwurfs hin, wonach dem Pächter die Verpflichtung auferlegt wird, die Fußballplätze, die Leichtathletikanlagen und den Beachvolleyballplatz der Allgemeinheit, der Grund- und Mittelschule und der VHS zur sportlichen Bestätigung kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Herr Lerchl merkte an, dass der TSV ja auch eine Spendenaktion zur Finanzierung der Flutlichtumrüstung durchführen könnte, wie das früher schon einmal erfolgreich praktiziert worden ist. Die Feuerwehr hat das Responder-Fahrzeug auch mit erheblichen Spendenmitteln finanziert.

Dem erwiderte 1. Bürgermeister, dass es sich beim Bau und Unterhalt von Sportanlagen um Pflichtaufgaben der Gemeinde handelt, wie dies auch bei der Feuerwehr der Fall ist. Die Beschaffung eines Responder-Fahrzeuges ist hingegen nicht unbedingt Aufgabe der Gemeinde. Im Übrigen zeigt ja auch der heute verabschiedete Haushalt, dass es die Gemeinde an der notwendigen Ausrüstung für die Feuerwehren nicht mangeln lässt.

Frau Kopp brachte noch einen weiteren Vorschlag zur Ergänzung der Anlagen nach § 7 Abs. 4 vor, für die der TSV allein zuständig sein soll. Es sind dies das Kassenhäuschen, die Sprecherkabine, Geräteschuppen- und Container, Garagen sowie das Stockschützenhaus.

Herr Schrödl warnte davor, Sportvereine und Feuerwehr gegeneinander auszuspielen. Die Förderung des TSV ist für ihn auch in der Höhe völlig in Ordnung.

GL Vachal machte folgenden Vorschlag zur Neuformulierung des § 7 Abs. 1 des Vertragsentwurfs, der auch die Zustimmung des Gemeinderats fand:
"Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen, die über die Reparatur und Pflegemaßnahmen nach Abs. 1 hinausgehen, sind bei der Gemeinde zu beantragen, die im Einzelfall über deren Bezuschussung bzw. Kostentragung entscheidet."

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die verschiedenen Vereinbarungen und Pachtverträge mit dem TSV Allershausen in einem neuen Pachtvertrag zusammen zu fassen. Dem von der Verwaltung vorgelegten Vertragsentwurf mit den Änderungsvorschlägen von 1. Bürgermeister Popp, Frau Kopp und GL Vachal zu § 7 Abs. 3 und 4 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.03.2017 11:36 Uhr