Antrag TSV Allershausen auf Gewährung eines Sonderzuschusses zur Sanierung (LED-Umrüstung) der Flutlichtanlagen auf dem Sportgelände


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 14.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 2. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 14.02.2017 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Der TSV Allershausen beabsichtigt, die Flutlichtanlagen auf dem Sportgelände auf LED umzurüsten.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 65.000,00 €. Die Maßnahme wird nach der Richtlinie des Bundes-Umweltministerium zur Förderung von Klimaschutzprojekten mit 30 % = 19.500,00 € bezuschusst (Förderbescheid liegt vor.). Durch den BLSV wurde eine weitere Bezuschussung von 20 % = 13.000,00 € in Aussicht gestellt. Nach den Sportförderrichtlinien gewährt die Gemeinde einen Zuschuss von 10 % = 6.500,00 €. Der TSV Allershausen beantragt zur Sanierung der Flutlichtanlagen einen Sonderzuschuss in Höhe des nicht durch andere Mittel gedeckten Betrages von 26.000,00 €.
Aufgrund der mehrheitlichen Empfehlung des Finanzausschusses wurde der Betrag von 26.000,00 € in den Haushalt eingestellt.

Sollte der Gemeinderat dem vorgelegten neuen Pachtvertrag zustimmen, ist die Gemeinde für die Flutlichtanlage zuständig und damit auch Kostenträger.

Aufgrund der Beschlussfassung zum neuen Pachtvertrag (TOP 3) ließ 1. Bürgermeister Popp über den Beschlussvorschlag 1 abstimmen.

Beschluss

Aufgrund des Antrags vom 13.12.2016 wird dem TSV Allershausen zur Sanierung der bestehenden zwei Flutlichtanlagen (LED-Umrüstung) neben dem 10-prozentigen Zuschuss nach den Sportförderrichtlinien ein "Sonderzuschuss" in Höhe des anderweitig nicht gedeckten Betrages von bis zu 26.000,00 € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7

Datenstand vom 27.03.2017 11:36 Uhr