Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines 3-Familienhauses durch Herrn Stefan Ermert auf der Fl.Nr. 598/23, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 07.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 3. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 07.03.2017 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Amperfeld“ und ist als WA-Gebiet ausgewiesen. Auf dem Grundstück sind 2 Vollgeschosse mit einer Dachneigung von 27° zulässig.

Folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes werden berührt:
- Baufensterüberschreitung im Osten, Süden und Westen
- Wandhöhe, festgesetzt max. 6 m, Planung 6,5 m

Das geplante 3-Familienhaus hat die Außenmaße 12,14 m x 15,14 m mit einer Dachneigung von 27°.

Die erforderlichen Stellplätze laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen werden nachgewiesen (6 Stück). Für die Errichtung der Stellflächen sind Gehwegabsenkungen notwendig. Diese sind auf Kosten des Bauherrn durch die Gemeinde Allershausen herzustellen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Zu dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindlichen Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Amperfeld" hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitungen und einer Wandhöhe bis zu max. 6,20 m erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.04.2017 09:53 Uhr