Errichtung einer Außentreppe am bestehenden Wohnhaus durch Doris Gutmann auf der Fl.Nr. 1292/6, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 28.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.03.2017 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Bebauungsplan Eggenberger Feld. Die Grundfläche dafür liegt außerhalb des Baufensters lt. Bebauungsplan.
Mit der zusätzlichen Treppe soll im Ober- und Dachgeschoss eine zusätzliche abgeschlossene Wohneinheit errichtet werden.
Zusätzlich notwendige Stellplätze sind lt. Antragsunterlagen nachgewiesen.
Die Nachbarunterschriften (unmittelbare Nachbargrundstücke) sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs.1 BauGB wird hergestellt. Die Befreiung bezüglich des Baufensters wird erteilt.
Die Nutzung der Garagen und Stellplätze ist zu prüfen (Stellplatz 2 vor Garage 2, Treppe in Garagenzufahrt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 17

Abstimmungsbemerkung
Damit ist das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

Datenstand vom 12.04.2017 11:55 Uhr