Bauvoranfrage für die Flurnummer 559/2, Gemarkung Allershausen durch Waltraud und Peter Kapser


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 28.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.03.2017 ö Beratend 5

Sachverhalt

Das Grundstück mit der Flurnummer 559/2, Gemarkung Allershausen, befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Seestraße und ist als allgemeines Wohngebiet eingestuft. Für das Baugrundstück ist ein Baufenster mit Maßen 16 m x 11 m festgesetzt. Außerdem sind zwei Wohneinheiten für diese Fläche maßgeblich.

In der Bauvoranfrage soll nun abgefragt werden, ob es möglich ist, auf dem Grundstück zwei Gebäude mit jeweils 9 m x 12 m mit E + I + DG zu errichten. Pro Gebäude soll eine Wohneinheit entstehen, die vorgeschriebene Wandhöhe von 6,20 m wird nicht überschritten und die Stellplätze sollen jeweils mit einer Garage + Stellplatz nachgewiesen werden. Die Situierung der Gebäude ist einmal direkt nebeneinander und einmal beim nördlichen Gebäude etwas westlicher und das südliche Gebäude etwas östlicher geplant. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht berührt.

Für ein weiteres Gebäude ist ein zusätzlicher Wasser- und Kanalanschluss notwendig. Die gesamten Kosten dafür hat der Grundstückseigentümer zu tragen. Es ist eine Sondervereinbarung für Wasser und Entwässerung zu schließen.

Beschluss 1

Zur Errichtung von zwei kleineren Einfamilienhäusern mit je einer Wohneinheit wird das grundsätzliche Einvernehmen der Gemeinde erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die Situierung der beiden Baukörper hat nach Variante 1 zu erfolgen:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
Damit ist Variante 1 abgelehnt und die Gebäude sind entsprechend Variante 2 zu situieren.

Datenstand vom 12.04.2017 11:55 Uhr