Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Aiterbach; Vorstellung der Planung und Billigung; Hinweis auf Beschluss-Nr. 137 vom 06.09.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 28.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.03.2017 ö Beschliessend 11

Sachverhalt

In der Sitzung am 06.09.2016 hat der Gemeinderat dem Antrag von Gertraud Huber zugestimmt und den Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. BauGB im Ortsteil Aiterbach beschlossen.

Der Satzungsentwurf sowie der dazugehörige Lageplan, der die Umgriffsflächen des Planungsgebietes ausweist, wurde von der Planungsgesellschaft KPT Architekten und Ingenieure ausgearbeitet. Nach Billigung durch den Gemeinderat kann das Auslegungsverfahren und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.

Diskussionsverlauf

Gemeinderatsmitglied Schuhbauer und Frau Huber sprachen die in der Sitzung am 6.9.2017 bereits geforderte Straßengrundabtretung für die Verbreiterung der Straße an.
Lt. Herrn Vachal ist dies derzeit nicht realisierbar aufgrund der Eigentumsverhältnisse.

Der Vorsitzende sicherte zu, nochmal ein Gespräch bezüglich einer möglichen Grundabtretung zu führen.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Aiterbach samt Plandarstellung.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren einzuleiten und die Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Christian Huber war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datenstand vom 12.04.2017 11:55 Uhr