Beratung und Beschluss zur Widmung des öffentlichen Feld- und Waldwegs Weg zur Autobahn


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 28.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 28.03.2017 ö Beschliessend 12

Sachverhalt

Der Feldweg „Weg zur Autobahn“ ist bisher noch nicht gewidmet und es ist für die Anliegergrundstücke auch kein Geh- und Fahrtrecht im Grundbuch eingetragen. Allerdings dient der Weg auch als Zufahrt zu den Grundstücken Fl.Nr. 1395, 1396 und 1711/4, jeweils Gemarkung Allershausen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die Widmung des Feldwegs „Weg zur Autobahn“ als öffentlichen Feld- und Waldweg.
Flurstück: 1397/2, Gemarkung Allershausen
Länge gesamt: 0,170 km
Anfangspunkt: Westliches Ende der Fl.Nr. 1395 und südliches Ende der Fl.Nr. 1711 T, nördlich der Gemeindeverbindungsstraße Allershausen – Unterkienberg (Abfahrt von der Gemeindeverbindungsstraße Allershausen/Unterkienberg), jeweils Gemarkung Allershausen
Endpunkt: Nördliches Ende der Fl.Nr. 1406 und südliches Ende der Fl.Nr. 1709, jeweils Gemarkung Allershausen.
Die gesamte Baulast des Wegs „Weg zur Autobahn“ liegt bei den Anliegern.

Hiermit wird auf den Beschluss Nr. 8 vom 22.03.2016 hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2017 11:55 Uhr