Beratung und Beschluss zur Widmung des öffentlichen Feld- und Waldwegs Weg zur Autobahn
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 28.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Feldweg „Weg zur Autobahn“ ist bisher noch nicht gewidmet und es ist für die Anliegergrundstücke auch kein Geh- und Fahrtrecht im Grundbuch eingetragen. Allerdings dient der Weg auch als Zufahrt zu den Grundstücken Fl.Nr. 1395, 1396 und 1711/4, jeweils Gemarkung Allershausen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Allershausen beschließt die
Widmung des Feldwegs „Weg zur Autobahn“ als öffentlichen Feld- und Waldweg.
Flurstück: 1397/2, Gemarkung Allershausen
Länge gesamt: 0,170 km
Anfangspunkt: Westliches Ende der Fl.Nr. 1395 und südliches Ende der Fl.Nr. 1711 T, nördlich der Gemeindeverbindungsstraße Allershausen – Unterkienberg (Abfahrt von der Gemeindeverbindungsstraße Allershausen/Unterkienberg), jeweils Gemarkung Allershausen
Endpunkt: Nördliches Ende der Fl.Nr. 1406 und südliches Ende der Fl.Nr. 1709, jeweils Gemarkung Allershausen.
Die gesamte Baulast des Wegs „Weg zur Autobahn“ liegt bei den Anliegern.
Hiermit wird auf den Beschluss Nr. 8 vom 22.03.2016 hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.04.2017 11:55 Uhr