Neubau Wohnhaus mit 4 Wohnungen durch Josef und Rudolf Kistler auf der Fl.Nr. 453/6, Gemarkung Tünzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 25.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.04.2017 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung Göttschlag. Auf dem Flurstück 453/6, Gemarkung Tünzhausen soll ein Wohnhaus mit 4 Wohnungen errichtet werden. Hinsichtlich Art und Maß der Bebauung fügt sich das zu errichtende Gebäude in die nähere umliegende Bebauung ein. Das geplante Wohnhaus erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 43° und hat die Maße: 10,00m x 13,00m. Die GRZ beträgt 0,50 und die GFZ beträgt 0,53.
Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung für den geplanten Neubau sind durch Anschluss an die vorhandenen Grundstücksanschlüsse gesichert.

Es wird darauf hingewiesen, dass die o.g. Flurnummer sich im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Amper befindet. Hierzu ist eine Genehmigung nach § 78 WHG einzuholen.

Die erforderlichen Stellplätze laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen werden nachgewiesen.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt unter der Voraussetzung, dass die Vorgaben des Vorbescheides eingehalten sind. Lt. neuer Stellplatzsatzung sind 9 Stellplätze zu errichten..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 12.05.2017 09:41 Uhr