Nutzungsänderung eines bestehenden Einfamilienhauses in ein Appartementhaus mit 5 Wohneinheiten durch Christine und Anton Gschwendtner auf der Fl.Nr. 48, Gemarkung Tünzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 25.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 6. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 25.04.2017 ö Beschliessend 6

Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Innenbereich des Ortsteiles Tünzhausen. Die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit richtet sich nach § 34 BauGB. Der Geltungsbereich des geplanten Bauvorhabens ist im Flächennutzungsplan als MD-Gebiet dargestellt.
In dem bestehenden Einfamilienhaus sollen mehrere Wohnräume geschaffen werden. Das Dachgeschoss wird zu einer Wohnung ausgebaut. Im Keller und Erdgeschoss werden insgesamt vier Pensionszimmer errichtet.

Die erforderlichen Stellplätze laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Allershausen werden nachgewiesen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Lt. neuer Stellplatzsatzung sind für das geplante Mehrfamilienwohnhaus insgesamt 11 Stellplätze zu errichten. Auf einzuhaltende Vorschriften hinsichtlich des Brandschutzes und der Aufenthaltsräume (Belichtung, Belüftung) im Kellergeschoss wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2017 09:41 Uhr