Umbau eines Schuhladens zur Maisonette-Einliegerwohnung durch Stefan Merkl auf der Fl.Nr. 1436/1, Gemarkung Allershausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 09.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.05.2017 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Die Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB.
Die Gebäudegrundfläche beträgt 10,60 m x 6,50 m. Die Wandhöhe nach Umbau/Aufstockung des Schuhladens wird mit 5,06 m angegeben. Die Dachneigung des Anbaues wird mit 35 ° ausgeführt.
Die GRZ beträgt 0,20 und die GFZ 0,30.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Es sind für jede Wohneinheit im Gebäude je zwei Stellplätze nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2017 12:15 Uhr