Anbau an das bestehende Wohnhaus und Errichtung einer zweiten Wohneinheit durch Regina und Anton Eichenlaub auf der Fl.Nr. 13, Gemarkung Tünzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen, 09.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Allershausen (Gemeinde Allershausen) 7. Sitzung des Gemeinderates Allershausen 09.05.2017 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Ortsteil Tünzhausen. Mit der Baumaßnahme wird im Erdgeschoß und im Dachgeschoß des bestehenden Wohnhauses eine zweite Wohneinheit errichtet. Der Anbau hat die Außenmaße 6,74 m x 8,99 m und hat zwei Vollgeschoße. Die Wandhöhe beträgt 6,15 m und die Dachneigung 16 °.
Lt. Antragsunterlagen werden die GRZ mit 0,30 und die GFZ mit 0,25 angegeben.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt. Es sind insgesamt 4 Stellplätze zu errichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2017 12:15 Uhr